MeinSternchen
Guten Morgen ! Ich soll zum zweiten mal eine Rückerstattung an die ARGE leisten -beim ersten mal sind es über 900 Euro , die ich ratenweise abbezahle , nun sind es über 500 Euro . Ich habe immer alles fristgerecht an das Jobcenter geschickt , sämtliche Arbeitsverträge , etc. Es wurde keine Neuberechnung gemacht , statt dessen kamen dann nach Monaten die Rückerstattungsforderungen , die ja sehr satt sind und an denen ich noch lange knabbern werde. Ist das rechtens ? Hätte die ARGE eine sofortige Nachberechnung machen müssen und mir direkt eine neuen Bescheid machen müssen ? Wer weiss Rat ? Vielen Dank ! Lg !
Du hast offenbar zuviel Geld erhalten. Es geht hier nur um diese Tatsache, nicht darum, ob Du schuld hast oder nicht. Das ist ein tägliches Geschäft, daß sich die Berechnungen durch neu eingegangene Unterlagen verändern. Angesichts der Postberge ist oftmals eine zügige Sachbearbeitung nicht mehr möglich. So wird dann erstmal gezahlt, damit so wenig Familien wie möglich ganz ohne Geld dastehen. Daß es dadurch zu Nachzahlungen und Rückforderungen kommt, ist damit also klar. Insofern ist es rechtens, daß die Arge Geld zurückfordert, das zuviel gezahlt wurde. Allerdings hast Du ein Anrecht auf den Änderungsbescheid, aus dem, wenn auch kompliziert, die neue Rechnung hervorgeht. Notfalls gehe zum Sachbearbeiter und lasse Dir das erklären. An der Rückzahlungspflicht jedoch ändert das nichts - zurecht.
des zuerst ausgestellten Bescheides erfahren haben, diesen aufzuheben und zurückzufordern. Es ist immer schwer nachzuweisen, WANN sie nun Kenntnis von dem Fehler erhalten haben, was die Fristberechnung erschwert. Ich denke aber mal, dass bei Dir diese Jahresfrist unterschritten ist? Dann haben sie das Recht, zurückzufordern. Hast Du den Bescheid überprüft? Denke dran, dass Du für einen Widerspruch eine Frist einzuhalten hast. Diese Frist steht auf dem Bescheid. LG fk
einen Änderungsbescheid hat sie ja nicht bekommen. Sie kann, wenn sie wollte, gegen den Rückforderungsbescheid in Widerspruch gehen mit der Begründung, daß sie keinen Änderungsbescheid erhalten hat und das GAnze deshalb nicht nachvollziehen kann. Das verzögert jedoch nur das gesamte verfahren und bringt ihr im Ergebnis nichts. Das Amt wird einen entsprechenden Bescheid erlassen, dem Widerspruch damit abhelfen und feddich.
Ich halte es deshalb für die bessere Lösung, hinzugehen und vor Ort den Änderungsbescheid zu fordern. Dann sich das am besten gleich erklären lassen. Dann hat man wenigstens das Gefühl, das alles korrekt ist.
Was macht Berlin? Alles im Wahlkampfrausch?
LG
Snoopy
das ist sicherlich die beste Variante.
Ja, interessante Zeiten hier insgesamt. Richtigen Wahlkampf werde ich persönlich aber erst in 2013 erleben. Das soll angeblich ein Hammerstress sein (grusel)...
Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse am Sonntag...
LG fk
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