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Wo sind die Steuerexperten?!?

Wo sind die Steuerexperten?!?

Mitglied inaktiv

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Tach zusammen und Guten Morgen! Wer kennt sich aus in Sachen Mwst?!?!?!??!?! Wenn eine Rechnung im alten Jahr (also Dez. 2006) erstellt wird für eine Leistung die 2007 erbringt wird: Wie hoch ist dann der Steuersatz?!?!? So geschehen bei der Rechnung unserer Schwimmschule: 19% berechnet, allerdings schon im Dez.?!?!? Wer weiß da was?!?!? 10000 Dank! Anja


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Hallo, soweit ich weiß ist das korrekt so. Beim Autokauf wurde das ja groß und breit erklärt - auch wenn der Kauf und die Rechnung 2006 ist - sobald die Lieferung 2007 ist gilt der neue Mehrwertsteuersatz. Für den Schwimmverein wird das gleiche gelten. Steffi


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Steuersatz gilt für den Zeitpunkt der Leistungserbringung ! 19 % also völlig korrekt bei Vorauszahlungen für das Jahr 2007 ! Grüßle


Mitglied inaktiv

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Die Entstehung der USt/MwSt ist in § 13 UStG geregelt, und hier wird auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem die Leistung ausgeführt worden ist, bei Leistung in 2007 ist also 19% Steuersatz maßgeblich.


Mitglied inaktiv

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War mir selbst halt nur unsicher, was gilt: Rechnungsdatum oder Jahr der Leistungserbringung! Danke Euch allen! Schönen Tag noch! Anja