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Wichtig KFZ Versicherungsfrage

Wichtig KFZ Versicherungsfrage

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen! Hab mal eine frage.Wenn man einen Autounfall hatte,ist man dann verpflichtet seine Versicherung den Schaden zu melden auch wenn man keine Schuld hat bzw. die Schuldfrage eigentlich noch gar nicht geklärt ist??Uns ist da folgendes passiert.,mein Mann man hatte einen Autounfall wo die Schuldfrage zur Zeit noch ungeklärt ist.Ich habe den Schaden sofort bei unserer Versicherung gemeldet,unserer Unfallgegner hat es seiner Versicherung nicht gemeldet (das ganze ist schon vor ein paar Wochen passiert).Habe es jetzt durch zufall erfahren,da ich bei seiner versicherung angerufen hab um was zu fragen.Nun hab ich den Schaden bei seiner versicherung nachgemeldet.Besteht nicht eigentlich eine Meldefrist (insbesonder HUK Coburg??) bei den Versicherungen??? Hoffe hier hat irgentwer mehr Ahnung als ich.Danke! Der Unfall ist übrigens Polizeilich gemeldet!


Mitglied inaktiv

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wenn es ganz blöd läuft, übernimmt die versicherung den schaden nicht, auch wenn er eindeutig schuld ist. das wird aber deine versicherung schon klären... vielleicht schreibt dir oma ja noch etwas dazu. es ist doch immer wieder erstaunlich, dass es offensichtlich menschen gibt, die es drauf ankommen lassen.


oma

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Ein Unfall ist - sofern man Verursacher ist oder eine Mithaftung vorliegt oder diese zu erwarten ist - binnen einer Woche der eigenen Versicherung zu melden. Geschieht dies nicht, ist das eine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Versicherer. Dies kann dann dazu führen, dass die Versicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzt, den Versicherungsnehmer aber dafür - soweit ich weiß bis max. 5000€ bzw. bis 7.500€, wenn es ein Erst-und Zweitvergehen gibt und addiert werden kann - in Regress nimmt. Ist hier prima erklärt, finde ich: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html Eine "vorsorgliche" Meldung bei unklarer Haftungsfrage führt zwar erst mal zur Höherstufung in der Rabattstaffel, wenn ein Jahreswechsel dazwischenliegt. Dies wird aber rückgängig gemacht, wenn der Schadenfall ohne Zahlung geschlossen werden kann.