Mitglied inaktiv
Ich versuch es kurz zu machen: Ich habe bis 18. Juni 2003 gearbeitet und bin dann in Mutterschutz. Mein Arbetisvertrag war bis zum 18. Juni. Mein Erziehungsurlaub (2 Jahre) endet im August 2005. Falls ich bis dahin nichts finde... Habe ich Anspurch auf Arbeitslosengeld? Wie wird das berechnet? Wird es vom letzten Gehalt berechnet (war ja nur ein hlaber Monat) oder vom Durchschnittsgehalt? Danke im Voraus fuer die Aufklaerung...
Wird vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate mit beitragspflichtigem Einkommen berechnet. Da Erziehungszeit nicht zählt, müsste es von dem Jahr vor dem Mutterschutz zählen. Bei mir wurde in die ALG-Berechnung der Verdienst von Januar bis Dezember 2003 berechnet. Wegen der genauen Voraussetzungen müsstest du dich mit jemandem bei der Arbeitsagentur unterhalten. Ich musste z.B. nachweisen, das mein Sohn in Betreuung (Kita und Familie) ist. LG Kathrin
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