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Was tun mit Schadensersatzansprüchen?

Was tun mit Schadensersatzansprüchen?

Sunoda

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Guten Abend, mein Mann wurde Opfer eines versuchten Mordes. Einer der Täter wurde wegen Beihilfe zu einigen Tausend Euro Schadensersatz verurteilt (Versäumnisurteil) Dieser ist seit „Tag eins“ nicht aufzufinden und wird von der Polizei gesucht. Was tun wir nun mit diesem Urteil? Abwarten bis die Polizei sich meldet das man ihn gefunden hat ( macht sie sowas?)? Oder müssen wir das Urteil bzw. die Ansprüche irgendwann erneuern lassen damit sie vollstreckbar bleiben? Vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir helfen- nein, den Anwalt kann ich leider nicht fragen da zwischenzeitlich leider verstorben... Ich danke euch sehr Liebe Grüße


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Wenn es ein Urteil gibt, hat dein Mann damit einen Titel, der erst nach 30 Jahren verjährt. Sollte der Typ jemals gefunden werden, könnt ihr verstecken lassen. Gibt es denn etwas zu holen? Ggf. könnt ihr dann auch in Abwesenheit vollstrecken lassen. Silvia


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Die Polizei hat ja nichts mit dem Schadenersatz zu tun? Ich würde mal einen Gerichtsvollzieher befragen oder eben einen neuen Anwalt. Bei meinem Mann waren es Litauer, die eh nie irgendwas besessen haben- er hat es abgehakt. Seid ihr denn halbwegs zuversichtlich, dass es etwas zu holen gibt?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Du hast einen rechtskräftigen Titel, aus dem Du 30 Jahre vollstrecken kannst. Also gut aufheben! Die Art des Titel, Urteil Beschluss oder Versäumnisurteil etc. pp. spielt dabei keine Rolle. Ist schon zugestellt worden? Ggf. im Wege der öffentlichen Zustellung? Die Polizei sucht selbstverständlich weiter nach einem Täter, wenn er wegen der tat zB nicht inhaftiert werden kann, obschon verurteilt. Sie sucht nicht nach jemandem, damit ihr Schadenersatzansprüche geltend machen könnt.


lymue92

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Habt ihr eine Haftpflichtversicherung mit Ausfallschutz? Wenn der Täter selbst nicht zahlen kann, muss - sofern vorhanden - seine Haftpflicht aufkommen. Personenschäden sind im Normalfall ja mit drin. Hat der Täter aber keine und kann so nicht zahlen, wendest du dich mit dem Urteil/Titel an deine eigene Haftpflicht. Durch den Ausfallschutz bekommt ihr das Geld von eurer Versicherung und diese klagt es dann beim Täter ein. Ihr habt euer Recht und die Versicherung kümmert sich um alles weitere. Da nunmal nicht alle Menschen eine Haftpflicht haben, ist der Ausfallschutz in der eigenen das bin plus ultra. Prüf eure Unterlagen oder Ruf an.


Sunoda

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Antwort auf Beitrag von lymue92

Vielen Dank für den Tipp. Wir haben eine Haftpflichtversicherung, allerdings wurde diese erst einige Zeit nach dem Vorfall abgeschlossen... Aber ein Versuch ist es wert Ich danke dir :)


Berlin!

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Eine Haftpflicht haftet aber in der Regel nicht bei Vorsatz. Und nicht, wenn sie erst nach dem Schadensereignis abgeschlossen wurde....


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von lymue92

sich hätte versichern können - bei versuchtem Mord (oder Körperverletzung etc. mit Vorsatz) ist das ja nicht der Fall. Es geht dabei auch nur um Schäden, nicht um Schadenersatzansprüche.Da würde auch dessen Haftpflicht auch nicht zahlen und dementsprechend springt auch die des Opfers nicht ein. Mein Mann bekam allerdings von unserer Autohaftpflicht einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt, da unser Auto in dem Überfall beteiligt war. Da ging es aber eben nur um einen zerstörten Kindersitz, eine beschädigte Jacke etc., nicht um Schadenersatz für die Tat an sich. Ihr könntet euch vielleicht noch beim Weißen Ring beraten lassen!


Sunoda

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Hey, vielen Dank für eure ganzen Antworten. Bis auf das Urteil mit dem Schadensersatz gab es kein Urteil. Auf die Verhandlung des Haupttäters warten wir seit Jahren... Ob der Mann Geld hat wissen wir leider nicht, wir kennen ihn nur von der Tat... Ich weiß natürlich, dass die Polizei nicht für unsere Ansprüche sucht, aber wenn er zur Fahndung ausgeschrieben ist um das Urteil zuzustellen, bekommen wir dann Bescheid wenn jemand seinen Aufenthaltsort kennt? Mit dem Gerichtsvollzieher ist auch eine Idee, wobei er wahrscheinlich auch nichts tun kann ohne gemeldete Adresse... Ich hatte nur Sorge ob man irgendwas aktualisieren muss damit das Urteil bzw die Ansprüche vollstreckbar bleiben... Vielen Dank! Liebe Grüße


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Niemand wird für eine Zustellung eines zivilrechtlichen Urteils zur Fahndung ausgeschrieben. Ist der Aufenthaltsort des Beklagten aus dem Urteil nicht bekannt, kann das Urteil öffentlich zugestellt werden. Die Zustellung ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass überhaupt vollstreckt werden kann. Ein Zustellvermerk ist auch auf dem Urteil zu finden (wenn zugestellt wurde).


Sunoda

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Gesucht wurde er wahrscheinlich um seine Aussage zu tätigen da er als Zeuge geladen wurde und zu keinem Termin auftauchte... Unsere Rechtsschutzversicherung sagte nun, dass wir eine vollstreckbare Ausfertigung beim Gericht beantragen sollen und dann einen Vollzieher beauftragen können... Ich versuche es einfach mal. Ich danke euch :)


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Nochmal: wenn Du nicht weißt, wo der Mann anzutreffen ist, kannst du nicht vollstrecken. ist das Urteil bereits zugestellt worden? hast Du Daten vom Schuldner, also Kontodaten oder sowas? Weißt Du, wie man eine Vollstreckung macht? Wie man eine Gerichtsvollzieherin beauftragt? Und was das kostet?


Sunoda

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Nein das weiß ich alles nicht. Unsere Versicherung sagte, dass sie die der Vollstreckung zahlen wenn ich vorher die Kosten beantrage. Wir haben einen Namen und eine Adresse ( dort ist er mehrmals laut Polizei nicht angetroffen worden )... Eine vollstreckbare Ausfertigung soll ich bei Gericht beantragen. Bei dem Gericht welches uns das Urteil hat zukommen lassen. Wie finde ich raus, ob es dem Täter zugestellt wurde? Liebe Grüße


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Ein Zustellvermerk steht auf der vollstreckbaren Ausfertigung. Die wiederum bekommst Du nur, wenn auch zugestellt wurde.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, dann soll die die Sache in die Hand nehmen, d. h. entweder die hauseigenen Anwälte der Versicherung beraten euch telefonisch und erklären euch alle weiteren Schritte oder ihr bittet um Kostenübernahme für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt. Das muss nicht der Anwalt sein, der vorher für euch das Verfahren geführt hat. Silvia


Sunoda

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Antwort auf Beitrag von Sunoda

Ich danke euch für eure Hilfe. Ihr habt mir sehr geholfen! Liebe Grüße