matuffli1976
Hallo, da hier immer auch medizinisch Bewanderte unterwegs sind, stelle ich meine Frage einfach mal hier: Ich habe die Anfrage bekommen, ob ich meine Tochter als Berichtspatient "zur Verfügung" stelle. Ich habe grad gegoogelt, aber da finde ich nicht wirklich was. Kann mir jemand helfen, was das ist und für Folgen hat? Vielen Dank claudia
Ehrlich gesagt kenne ich den Ausdruck so auch nicht, denke aber es dreht sich darum, daß sie ein gutes Fallbeispiel wäre. Das kann, wenn ihr an einer Uni in Behandlung gewesen seid, im Rahmen einer Vorlesung für Studenten sein, wo der behandelnde Arzt einfach nochmal alles darstellt , anhand von Akten und Bildern oder mit Besuch von Euch. Das ist etwas total wertvolles für Studenten, man lernt unglaublich viel. Oder im Rahmen von Fachtzeitschriften, wo der Fall dargestellt wird. Fotos sind dann in der Regel ohne, daß man sieht um wen es geht, die Befunde sind im Vordergrund. Das alles natürlich nur mit Einverständnis. LG
Den Ausdruck kenn ich leider auch nicht, aber so wie Cosma das erklärt, klingt es logisch. Meine Tochter hatte einen ganz seltenen (wobei der Prof in der Augenklinik sagte, das er das noch NIE gesehen hat) Schielwinkel. Wir wurden auch darum gebeten, das sie Fotos machen dürfen (vor OP/nach OP) und das sie das Material halt nutzen dürfen. LG
Danke schön, werde einfach mal nachhaken, was man sich tatsächlich darunter vorstellt. lg Claudia
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