TillEulenspiegel
Hallo! am 13.11.12 bin ich innerorts leider zu schnell gefahren, 58 statt der vorgeschriebenen 50 km/h. (ich bin kein chronischer Zuschnellfahrer!) Heute kam der Bußgeldbescheid: 15 Euro + Bearbeitungsgebühr = insgesamt 38 Euro. Erstellt wurde der Bescheid am 19.2.13, heute kam er an. Wie ist das mit der Verjährungsfrist? Sind das nicht drei Monate? Das wäre dann ja drüber (sind 14 Wochen) Wer kennt sich aus? Grüße, Till
das würde ich widerspruch einlegen § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz
Aber nur, wenn in der Zwischenzeit nicht was anderes kam. Also zum Beispiel die Anhörung o.ä. Also nur in dem Fall, wenn Du seit dem Blitzen bis zum 19.2. nichts von der Bußgeldstelle gehört hast.
Hallo, interessantes Thema! Gilt die Verjährung denn für alle Delikte, die man als Autofahrer begehen kann, also auch z.B. falsches Parken? Das hatte ich im letzten Jahr, im April falsch geparkt, was nicht auf den ersten Blick ersichtlich war, (es war vor einer Veranstaltung und sah aus wie Parkplätze für diese Veranstaltung) im August kam das Ticket. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, das Parkverbot war durch ein beschmiertes Schild nicht kenntlich. Da sollte wohl jetzt nichts mehr kommen, oder? LG Christine
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