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Wann den Arbeitgeber informieren?

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Wann den Arbeitgeber informieren?

tiktak

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Weiß hier jemand GENAU,ob und wann man den AG über eine Schwangerschaft informieren muß?


shinead

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Antwort auf Beitrag von tiktak

Du musst überhaupt nicht. Dann stehen dir aber keine Deiner Rechte aus dem Mutterschutzgesetz zu. Der Fairness halber würde ich aber schon raten in der 13-15.SSW damit raus zu rücken. Die Schwangerschaftsvertretung muss ja noch eingestellt und angelernt werden.


tiktak

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke. Ich wußte nur nicht,ob es irgendwelche rechtliche Konsequenzen gibt,wenn man im 4. Monat immer noch nichts gesagt hat.


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von tiktak

Kommt sicher auch auf die Tätigkeit an. In meinem Job muss ich das sofort sagen, weil ich diesen schwanger gar nicht ausüben darf. Gut, ich muss wohl nicht, ist dann aber mein eigenes Risiko.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Meine Freundin (Gynäkologin) erzählte, dass insbesonder in ihrem damaligen KH viele Schwestern und Hebammen erst spät Bescheid gegeben haben, weil sie nicht auf die Nachtzuschläge verzichten wollten. Trini


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

in meiner ersten schwangerschaft, obwohl man sofort gegroundet wird als schwangere saftschubse. ich bin aber sooo gerne geflogen, daß ich mich noch richtig verabschieden wollte.....ich glaub, in der 12.woche hab ich es gesagt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tiktak

der ag muß jemanden informieren, mir entfiel aber wen, genossenschaft? gewerbeaufsichtsamt? ( kann grad nicht googlen ). hab erst letzte woche nachgeschaut.


tiktak

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Das,Trini,wird wahrscheinlich auch ein Grund sein,warum meine Schwiegertochter,bereits im 4. Monat ,noch nichts dem AG gesagt hat. Sie ist nämlich selbst Gyn.und macht noch Nachtdienste. Mir ging es nur darum,dass sie rechtlich keine Schwierigkeiten bekommt.


Julie

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Der Arbeitgeber muss, sobald er von der Schwangerschaft weiß, das staatliche Amt für Arbeitsschutz (früher Gewerbeaufsichtsamt, richtig, vallie) informieren. Die Schwangere selber ist nicht verpflichtet, was zu sagen, "soll" dies aber tun (O-Ton MuSchG).


joso1

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Antwort auf Beitrag von tiktak

.... als ich schwanger war wurde mein Vertrag (2002) nicht verlängert, da man als angestellte Ärztin in ner Uniklinik in meinem Fall noch nicht FA (zwar kurz davor) und immer nur mit Jahresvertägen abgespeist nicht mehr auf Weiterbeschäftigung hoffen darf. Gesetze lauten zwar anders, aber es gibt ja dann soooviele Möglichkeiten um die Schwangerschaft drumrum diese schwangere Person nicht weiter zu beschäftigen. Da wird dann konfabuliert und diskreditiert en masse. Ganz ehrlich, als ich 2009 wieder angefangen hatte in einem quasi "Dorfkrankenhaus" mit humanen Arbeitsbedingungen und dann miterlebt habe wie ein Kollege von mir 2 Monate in Erziehungsurlaub ging, nicht gekündigt wurde/bzw. Arbeitsvertrag nicht verlängert wusste ich, ich bin im Himmel ! - Oder aber es wird mit zweierlei Mass gemessen. Wie auch immer. Ich würde dir trotzdem empfehlen um deines Kindes und deinerwillen es bald zu sagen ganz liebe Grüße Johanna