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Wandlung - Kaufvertrag

Wandlung - Kaufvertrag

Pia78

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Hallo, ich habe per Internet einen Zimmerbrunnen bestellt, der zwar wunderschön ist, aber leider nicht so funktioniert, wie er sollte. Es spritzt ringsrum raus und man kann ihn so nicht benutzen. Nun hat mir der Verkäufer eine Wandlung des Kaufvertrages vorgeschlagen. Was genau bedeutet das? LG PIA


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Pia78

Sie war seinerzeit im BGB unter § 462 geregelt und wurde durch Schuldrechtsmodernisiertun zum 01.01.2002 gegen den Rücktritt vom Kaufvertrag ( §§ 323, 346 BGB) ersetzt. Wandlung des KV bedeutete "Rückgängigmachung des KV" - Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache. Der Rücktritt vom KV aufgrund von Mängeln ist im Prinzip das gleiche. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ich geh davon aus, das ist ein privater Verkäufer und kein Versandhaus. WENN er denn wandeln möchte, dann soll er doch, kommt Dir doch nur zugute. Egal, obs ne Wandlung rechtlich gesehen noch gibt oder nicht oder sie jetzt anders heißt.