Elternforum Aktuell

während Krankschreibung ins Schwimmbad/Sauna??

während Krankschreibung ins Schwimmbad/Sauna??

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, bin z. Zt. wegen starker Rückenschmerzen krank geschrieben. Soll Schmerzmittel nehmen und leichte Rückengymnastik machen. Warm halten wäre auch nicht schlecht. Nun denn, da es ja nicht so einfach ist, eine Wärmflasche auf den Rücken zu legen (müsste ja dann dauerhaft auf dem Bauch liegen = nicht sehr bequem), dachte ich mir, ich könnte doch mal in die Sauna gehen, das müsste doch helfen. Und ein oder zwei Bahnen schwimmen (wäre im Saunapreis inbegriffen) würde doch auch nicht schaden. Ist das ein Kündigungsgrund? Wer kennt sich damit aus? Will den Arbeitsplatz nicht verlieren. Danke für Eure Antworten.


kanja

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das Argument mit der Wärmflasche finde ich total daneben: Natürlich legst du dich ganz normal AUF die Wärmflasche. Falls das mit einer wassergefüllten Wärmflasche nicht geht, nimm ein Kirschkernkissen und mach's im Ofen warm. Wieso solltest du dabei auf dem Bauch liegen ...........???????? Arbeitsrechtlich kann ich dir keine Auskunft geben, aber - ICH persönlich würde nicht ins Schwimmbad gehen, während ich krankgeschrieben bin. lg Anja


vanphi0105

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde nicht ins Schwimmbad gehen. Wärmeflasche und evt. ein warmes Bad würde sicher auch gehen. Es gibt auch in der Apotheke Wärmepflaster die man auf den Rücken klebt und anschl. wird es schön warm. Mir wäre es zu gefährlich ins Schwimmbad / Sauna zu gehen. Braucht nur jemand von der Arbeit dort zufällig zu sein,schon habe ich das Theater.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wenn es der gesundung dienlich ist, kannst du krankgeschrieben sogar in den urlaub fahren. ob das tatsächlich so ist bei deinen beschwerden, weiß ich nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Frag den Arzt. Wenn der Dir bestätigt (notfalls schriftlich), daß Sauna und Schwimmen der Besserung zuträglich sind, dann darfst Du dahin. Wobei es schon manchmal einen komischen Beigeschmack hat - da kann es noch so rechtlich und medizinisch in Ordnung sein. Das weiß der Kollege aus der anderen Abteilung vielleicht nicht, der Dich dort aus irgendeinem Grund herumrennen sieht - dann erzählt der sonstwas im Büro, das spricht sich herum, und irgendwas bleibt dann gerne hängen, auch wenn es mit dem Chef geklärt ist. Wenn Du gehst - vielleicht nicht noch so aussehen, als ob es Spaß macht *gg*. Gruß, Elisabeth.


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hmm. also mit Wärmepflastern, Infrarotlampe oder heißem Bad kann das doch auch ersetzen. Wenn Dein Arzt Dir das nicht ausdrücklich erlaubt hat, würde ich nicht dahingehen. Oder es Dir nicht verschrieben hat! Mit Rückengymnastik ist nicht saunieren oder schwimmen gemeint. Das gibt nur böses Blut, wenn Dich Kollegen dort sehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

hallo tja das ist und bleibt ein kritischer punkt - rein rechtlich gesehen - falls dein arzt nichts dagegen hat könntest du gehen aber und jetzt kommst - das kann bzw. wird garantiert böses blut geben falls dich jemand von den kollegen im bad sieht und schon hast du deinen stempel weg mfg mma


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Ähm, bist Du Saunagängerin? Dann solltest Du wissen, das man sich nach einem Saunagang abkühlt und das ist sicher nicht sehr förderlich! Und wenn ich meine Kollegin in der Sauna treffe, obwohl sie krank ist...naja...fänd ich nicht so passend...


Butterflocke

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Falls mich der Arzt nicht dazu "zwingt" bzw. ausdrücklich auffordert, das zu tun, würde ich es nicht tun. Selbst auf ärztliche Anordnung hin würde es mir schwerfallen, ins Schwimmbad zu gehen. Notfalls könntest Du Dir eine Extraportion Wärme in einer Physiotherapie-Praxis holen. Da gibts doch sicher entsprechende Anwendungen, oder? Das wäre für mich eine gute Lösung...


tweenky

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein. Rechtlich vllt in Ordnung, aber das geht gar nicht. Als Kollege hätte ich kein Verständnis, als Chef noch weniger.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nur schwimmen gehst, um deine übungen zu machen, dürfte das vielleicht sogar machbar sein. ich gehe ja mehrmals wöchentlich in der mittagspause schwimmen und kenne inzwischen auch ein paar leute, die ebenfalls ihre mittagspause mit schwimmen verbringen - einige machen dort ganz gezielt übungen für ihren rücken, die sie in speziellen kursen gelernt haben. ich habe nun nicht gefragt, ob diese kurse von krankenkassen übernommen werden und kann morgen nicht fragen, weil ich keine zeit habe...frage doch einmal deinen arzt, ob und in welcher form solche aktivitäten für den rücken auch während der arbeitsunfähigkeit gewollt und/oder geduldet sind. oder rufe doch einmal deine krankenkasse an...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ergänzung: präventionsmaßnahme / meistens aquagymnastik mfg mma


Seansmama

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Dir mit dem Sport und der Sauna auch keinen Gefallen. Wärme hilft, Einreibung und sich bewegen, aber normal, wie sonst auch, mehr nicht.