Elternforum Aktuell

Urlaubstage habe-Schulsekretärin BaWü… eine Freundin

Urlaubstage habe-Schulsekretärin BaWü… eine Freundin

peekaboo

Beitrag melden

Von mir arbeitet als Schulsekretärin in BaWü. Sie meinte, sie kann den Urlaub aus 2022 bis September 23 nehmen. Haben die wirklich 18 Minate Zeit Ihrem Urlaub zu nehmen?


pflaumenbaum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ja, das kenne ich auch so im öffentlichen Dienst. Muss dann aber manchmal gesondert beantragt werden. Das ist ja dann der Resturlaub, der ab September verfällt.


nikamia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ja, das kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis. Aber wie kommst du auf 18 Monate?


EinTraumWirdWahr

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nikamia

War bei uns auch so bis vor ein paar Jahren, aber inzwischen müssen wir den Urlaub bis Ende des aktuellen Jahres nehmen. Resturlaub mitnehmen geht nicht mehr (außer man ist sehr krank oder so). Privatwirtschaft, großer Konzern.


peekaboo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nikamia

Und kannst den im Folgejahr bis Sept nehmen… ok wären dann sogar fast 20 Monate


Anni3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

12 + 9 = 21 Monate, oder steh ich auf dem Schlauch?


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Gilt nicht März des Folgejahres, wenn der AG darauf hinweist, dass der Urlaub verfällt?


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich hatte nur einen „speziellen“ AG… Bei uns ist gar nichts verfallen, da er nicht darauf aufmerksam gemacht hat.


Anni3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ja genau, im ÖD gilt oft die Vereinbarung, dass der 30.09..der Stichtag ist, wo Urlaub aus dem Vorjahr verfällt.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anni3

ich kann den 2022 noch bis Ende 23 nehmen ÖD Bund


peekaboo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anni3

Also wo wird das schriftlich festgehalten?


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Bei uns ist es in § 11 der Urlaubsverordnung geregelt, dass Urlaub vom Vorjahr bis zum 30.9. des Folgejahres genommen sein muss, ansonsten verfällt er.


Anni3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Bei uns im TVL (Tarifvertrag der Länder), soweit ich weiß.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Kenne ich auch so. Urlaub aus dem Vorjahr muss bis 30.09. genommen werden.


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wenn der AG nicht explizit darauf hinweist, dass er verfällt.


kevome*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Da das aber eigentlich jeder Arbeitgeber macht, verfällt zum 31.3 der Urlaub. Also deutlich weniger Spielraum, wie man den Urlaub aufteilt


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kevome*

Meiner nicht. War schon sehr „speziell“… Übrigens: bei Langzeiterkrankungen verfällt er erst im März des übernächsten Jahres.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich spare meinen immer auf falls mal was mt Kindern sein sollte Kindkrank geht ja nicht ewig.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Im ÖD verfällt er auch am 30.09. nicht, wenn der AG nicht nochmal darauf hin weist.


Shanalou

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kevome*

Bei uns verfällt auch kein Urlaub. Falls jemand, speziell eine Kollegin, wirklich noch viel übrig hat, wurde er auch schon ausgezahlt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kevome*

Hier steht auch in jedem Arbeitsvertrag, dass der Resturlaub am 31.3. genommen werden muss oder verfällt. Wir hatten dieses Thema erst mit meinem Bekannten, der in 2023 kaum Urlaub nehmen konnte wegen Personalmangel und jetzt noch 20 Tage übrig hat und nicht weiß, wie er die bis 31.3. wegbringen soll. Weihnachten ist auch schon wieder Urlaubssperre. Nach Weihnachten geht einer in Rente, wieder ein AN weniger.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Shanalou

Auszahlen geht, aber das ist keine Erholungszeit. Mit Geld kann man sich keine Erholung kaufen.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Er kann die letzten 20 Arbeitstage vor dem 31.3. Urlaub einreichen. Wenn der nicht genehmigt wird, dann soll der AG erklären, welche Alternative er anbietet.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Es genügt ja nicht, dass das mitgeteilt wird, wenn gleichzeitig kein Urlaub bewilligt wird. Man muss ihn schon irgendwann rechtzeitig nehmen können.


ak

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Aus 22 würde der Urlaub am 31.03.24 bei uns verfallen.


Rachelffm

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

meine mom ist in hessen im öd und macht das seit jahren so, dass sie den großteil ihres urlaubs im folgejahr nimmt. sie hat einen (von ihr gewollten) rückstau und der muss bis september abgebaut sein.