DecafLofat
Dank kurdischer Sicherheitskräfte. Ansonsten enthalte ich mich dem Gewäsch von unten...
Toll, daß sogar da die Zusammenarbeit (noch) klappt. Wird er ausgeliefert? Auch weit entfernt vno diesem unerträüglichen Thread. Gruß Ursel, DK
Auslieferung? Keine Ahnung, die Meldung war gerade in den 13h Nachrichten noch ganz frisch, einige Minuten alt.
Dort scheint die Sicherheit noch gewährleistet zu sein. Daumen hoch für die kurdischen Polizisten.
... weitergeht, also wenn ein Ausländer hier in D einer Straftat verdächtig ist, in sein Heimatland "flieht" und fort gefasst wird? Ich gehe mal nicht davon aus, dass mit dem Irak ein Auslieferungsabkommen besteht... Da kenne ich mich null aus...
"Wann Ali B. nun wieder nach Deutschland kommt, ist bislang unklar. Seehofer sagte auf der Pressekonferenz lediglich: "Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln." Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes hatte zuvor erklärt, dass es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gibt. In Einzelfällen sei die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus dem Irak nach Deutschland aber möglich"
Aber wenn er nicht ausgeliefert wird, wird dann (zumindest theoretisch nach internationalen Regeln oder so) im Irak gegen ihn ermittelt und ihm ggf. der Prozess gemacht und wenn ja, welche Regeln sind dann anzuwenden?
Deutschland würde einen dt. Staatsbürger nie ausliefern. Gleiches gilt auch für die USA. Also dort gilt das natürlich für amerik. Staatsbürger, und auch Franzosen sind in Frankreich sicher. Wenn dem nicht so wäre, hätte es für Roman Polanski echt duster ausgesehen. Kann natürlich sein, dass der Irak den Kerl trotzdem ausliefert. Wäre aber international eher ungewöhnlich.
Im Irak steht darauf die Todesstrafe. Damit hat der Mörder nun einen legitimes lebenslanges Aufenthaltsrecht in Deutschland, falls er es wieder hierher schaffen sollte.
Das ist ja genau meine Frage: muss/kann ihn (theoretisch) im Irak der Prozess gemacht werden und falls ja, welches Recht muss dabei angewandt werden?
Im Irak wird irakisches Recht angewandt. Welches denn sonst?
Warum sollte man im Irak einen Prozess durchführen, wenn die Tat in Deutschland vollbracht wurde? Das macht schlicht keinen Sinn und wird daher auch nicht gemacht. Wie schon geschrieben wäre es außergewöhnlich wenn ein Heimatland einen Staatsbürger an ein Drittland ausliefert. Tatsächlich ist schon die Verhaftung m.E. ungewöhnlich. Einen Prozess wird es aber nur geben, wenn sich Irak und Deutschland über eine Auslieferungen einigen.
Vielleicht denke ich da zu sehr um die Ecke... Aber im Zivilrecht muss u.U. auch ausländisches Recht angewandt werden (internationales Privatrecht) . Könnte ja auch im Strafrecht der Fall sein... Aber wahrscheinlich kommt es für die Frage auf die irakischen Bestimmungen an, vergleichbar mit z.B. § 5 oder 7 StGB.
Nein es wäre nicht ungewöhnlich wenn der Mord im Irak vor Gericht kommt.
Na ja, das StGB bestimmt ja auch Fälle, wonach auch Auslandstaten verfolgt und bestraft werden können - nach DEUTSCHEM Recht. Aber dieser Schlenker jetzt beantwortet mir jetzt dafür eigentlich meine Frage... Wenn es das irakische Recht bestimmt, kann er dort nach irakische Recht strafverfolgt werden.
Sehr gut
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