77shy
Ich bin getrennt, habe zwei Kinder wovon eins bei mir lebt und eins beim Vater, bekomme und zahle keinerlei Unterhalt und habe seit 1.1. Steuerklasse 2. Als Kinderfreibetrag steht 0,5 auf der Lohnabrechnung. Ist das richtig? MfG
huhu wirklich helfen kann ich nicht aber ist es denn nicht so dass sich entweder die Freibeträge auswirken oder das Kindergeld ? Unsere Großen damals waren mit 18 auf einmal raus aus der Steuerklasse da meinten die wir bekämen doch eh Kindergeld... dagmar
du hast dann wahrscheinlich nur ein halbes Kind für das was bei dir wohnt und der KV bekommt die anderen 0,5 + Kind bei ihm wenn er Unterhalt zahlt. So habe ich es mal verstanden, ohne Garantie
MfG
Grundsätzlich passt LStKl II und 0,5 Kind, wenn ein Kind bei Dir gemeldet ist, Du keinen weiteren Antrag gestellt hast und der Vater beantragt hat, für das bei ihm lebende Kind Deinen 0,5-Kinderfreibetrag auf ihn zu übertragen, weil Du Deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst. Wenn der Vater unterhaltspflichtig ist, könntest Du beantragen, entsprechend seinen 0,5-Kinderfreibetrag für das bei Dir lebende Kind auf Dich übertragen zu lassen, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75% (?) nachkommt.
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