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sperrstunde fuer teenies unter 16. was haltet ihr selber davon?

sperrstunde fuer teenies unter 16. was haltet ihr selber davon?

kikipt

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http://www.bild.de/politik/inland/dr-kristina-schroeder/familienministerin-fordert-sperrstunde-fuer-teenager-unter-16-jahren-25055782.bild.html


Celine2

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Antwort auf Beitrag von kikipt

Ich finde das sehr schwer durchführbar. Sie dürften dann ja abends auf kein Volksfest auf kein Konzert und auf sehr wenig mehr gehen. Wenn es wirklich durch geht und die Veranstalter sich daran halten, keinen Alkohol auszuschenken, dann wird kräftig vorgeglüht und Alkohol eingeschmuggelt. Da müsste man auf Verdacht beim Einlass dann wirklich Kontrollen machen dürfen, die Jugendlichen "pusten" lassen und alle, die alkoholisiert sind, nicht rein lassen. Wäre eine Möglichkeit. Aber wie soll das z. B. auf Volksfesten gehen? Ich fände deutlich höhere Geldstrafen für Wirte, Geschäfte etc. die Alkohol an unter 18 Jährige abgeben (alles - auch Bier) viel effektiver. Auch der Jugendliche selbst bzw. die Eltern sollten wesentlich höher bestraft werden (Geld). Ebenso gehören die ordentlich be-bußgeldert, die Alkohol für jüngere Freunde kaufen und es ihnen dann geben - ebenso wie bei Zigaretten. LG, Cel


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Celine2

finde ich schwierig...grade hier in der gegend, dann dürften jegliche kinderprinzen und prinzessinen im karneval oder die jungschützen gar nicht mehr raus (ohne eltern) -ade brauchtum ich denke, maßvoller umgang mit ausgehzeiten und alkohol ist doch grundsätzlich gegeben (die wenigsten eltern finden es doch toll, dass ihre 14jährigen komasaufen und bis in die puppen unterwegs sind) die paar negativen ausfälle lassen sich auch nciht mit verschärften gesetzten bekämpfen - eher mit prävention und sensibilisierung der alkohol ausschenkenden erwachsenen! LG


Schildkroete12

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

Wer's glaubt... Zur Erinnerung: als die heutigen Ü40er noch jünger als 16 waren, war es doch ganz normal, dass diese nur bis 22:00 Uhr in Diskos und auf Volksfesten ohne Begleitung anzutreffen sein durften. Ich find's richtig!


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Schildkroete12

aber so ein schülerausweis war schnell gefälscht...


Schildkroete12

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Aber ich war eh eine Langweilerin: mit 15 habe ich mich um 22 Uhr von Mama vor der Disco abholen lassen. Und mit 18 hatte ich 1 Uhr nachts die Nase voll. Vollrausch gab's auch nie, weil ich immer auf Wasser umstieg, wenn mir schwummrig wurde. Und ehrlich gesagt, habe ich nicht das Gefühl, etwas verpasst zu haben - also bin ich offensichtlich langweilig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schildkroete12

Bis 22 Uhr ist doch auch okay, aber wieso sollen die 15 jährigen denn jetzt um 20 Uhr zu Hause sein? Was soll denn das am Komasaufen ändern? Die Gesetze sind doch so jetzt schon okay, wieso jetzt Gesetze ändern, wenn man das als Gesetzgeber dann immer noch nicht durchsetzen kann?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Schildkroete12

"§ 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden." und "§ 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden." Discos sind Tanzveranstaltungen, also darf auch heute keiner unter 16 in eine Disco. Nicht mal vor 22 Uhr. Ausnahmen sind Discos, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe veranstaltet werden. Aber die müssen dann Auflagen bezüglich des Ausschanks von Alkohol erfüllen und alle unter 16 um 22 Uhr vor die Tür setzen (und das kontrollieren). Auch Alkohol darf nicht an Kinder/Jugendliche unter 16 ausgeschenkt werden - niemals und gar nie - und ab 16 (bis 18) sind nur "schwachalkoholische" Sachen erlaubt. Nichts, was sich zum Komasaufen eignen würde. Wenn ein Jugendlicher unter 18 mit 2 Promille unter der Brücke liegt, dann ist davon auszugehen, daß irgendjemand gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen hat. Wenn der Jugendliche unter 16 ist, dann ist das sogar sicher so. Auch jetzt schon.


shinead

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Antwort auf Beitrag von kikipt

Ich finde es gar nicht so schlecht. Die Teens können ja raus, wenn die Eltern, oder ein Erziehungsbeauftragter (Ü18 mit Schriftstück) dabei ist. Unter 16 muss man m.E. nicht "bis in die Puppen" raus. Auch zwischen 16 und 18 muss man noch nicht bis 3 Uhr in der früh aus sein. Ich bin spießig!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kikipt

Nix, Alkohol ist u16 eh verboten und wieso sollen die Kids denn jetzt nur noch mit Mama und Papa im Imbiss ne Pommes nach 20 Uhr essen dürfen? Komasaufen findet ja nun nicht unbedingt in Gaststätten statt, dafür haben die Jugendlichen gar nicht das geld, sondern im stillen Kämmerlein, auf Privatpartys oder auf der Parkbank rechts neben dem Spielplatz. Absolut unsinnig, diese Idee.


fille

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Antwort auf Beitrag von kikipt

Befüllt werden. Es gibt doch ein Verbot des Alkoholausschanks bzw. -verkaufs sn Jugendliche. Das muss doch " nur " durchgesetzt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kikipt

wie ist es denn eigentlich aktuell? Meine Schwester (40) war nämlich mit ihrer 17jährigen Tochter, einer 19j. Freundin und einer 15j Freundin auf einem Volksfest. Vor Mitternacht sind sie dann Richtung Auto gegangen, plötzlich hatten die Mädchen noch Durst, alle zusammen wollten noch eine Cola in einem Biergarten trinken. Der Wirt hat gesagt, dass sie nicht in den Biergarten dürfen, weil ein Kind unter 16 Jahren dabei war. Das stimmt doch so nicht? seit wann geht das nicht, wenn Erwachsene dabei sind?