Mamavonluca2
Kann einem das Sorgerecht entzogen werden, wenn der vater es beantragt, weil die mutter jetzt mit dem kind in einer lesbischen Beziehung ist ? Muß man da Angst haben ? HAt der Vater Chancen das der Mutter das alleinige Sorgerecht das ihr zu erst zugesprochen wurde ( da war noch nicht bekannt das sie nun in einer Beziheung mit einer Frau ist ) jetzt wieder entzogen wird, aufgrund das ´nun rauskam das sie in einer lesbischen Beziehung lebt ?
Ja, natürlich. Lesbisch sein ist doch verboten bei uns.
Nein. Muss man nicht. Wir leben doch nicht im Vatikanstaat.
sagt doch nichts darüber aus, wie man sein Kind erzieht und ob man fähig ist für sein Kind zu sorgen oder nicht ...
"Kann einem das Sorgerecht entzogen werden, wenn der vater es beantragt, weil die mutter jetzt mit dem kind in einer lesbischen Beziehung ist ?" Warum sollte so entschieden werden? "Muß man da Angst haben ?" Warum sollte man? "HAt der Vater Chancen das der Mutter das alleinige Sorgerecht das ihr zu erst zugesprochen wurde ( da war noch nicht bekannt das sie nun in einer Beziheung mit einer Frau ist ) jetzt wieder entzogen wird, aufgrund das ´nun rauskam das sie in einer lesbischen Beziehung lebt ?" Wieso sollte er? Mir ist wirklich nicht bekannt, dass die sexuelle Orientierung von Leuten in einen Zusammenhang mit dem Kindswohl zu stellen ist. Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps...
das wäre meiner meinung nach diskriminierung,wenn dies ein grund wäre.....
Nein! Da wird nix entzogen - haben es selber in der Familie und alles ist Tutti!
Muss sie keine Angst haben. Die Frau meines Schwagers ist auch eine lesbische Beziehung eingegangen nachdem das 2. Kind 3 Jahre alt war - sie haben sich getrennt und die Kinder blieben bei der Mutter - allerdings haben sie das gemeinsame Sorgerecht. Sie wohnen noch nahe beieinander und vermeiden Streitigkeiten in Anwesenheit der Kinder - er hat Unterhalt bezhalt - allerdings auch für seine Frau - so gemein war sie - es dauerte einige Jahre bis sie mit ihrer Freundin offiziell zusammengezogen ist - nachdem die Große dann 16 und der Kleine 10 waren musste er nur noch für die Kinder zahlen und jetzt auch das weniger weil er zum 2. mal verheiratet ist und ein weiteres Kind hat. Die Kinder aus seiner 1. Ehe sind immer noch regelmäßig bei ihm nicht nur Wöchentlich begrenzt. Gruß Birgit
Wirklich gemein die Ex! Nicht holter die Polter mit der neuen Freundin zusammengezogen damit der Ex weniger bezahlen muss... *augenroll* Der Ehegattenunterhalt wäre davon gar nicht berührt worden. Da hat die böse Ex doch tatsächlich ganz umsonst in der eigenen Wohnung ausgeharrt. *ironieoff*
Ich denke ich Bayern eher als in Berlin! ![]()