be@
Hallo! Nicht für mich aktuell - sondern für meine Freundin!!! Sie hat im Januar Scheidungstermin und möchte nun wissen ob sie bei diesemTermin dabei sein muss. Jeder der beiden hat einen Anwalt!!! Danke und Gruß Bea
Ja muß sie...
und mir dann das Scheidungsurteil zugestellt.
Wenn Parteivernehmung bereits erfolgte und dennoch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde, kann der Anwalt beantragen, dass deine Freunding vom persönlichen Erscheinen befreit wird. Das kommt sehr selten vor und nur, wenn vorher schon Termine stattgefunden haben und die Parteien gehört wurden. Hat noch gar kein Termin in der Scheidungssache stattgefunden und es ist somit noch kein Parteivortrag erfolg, ist es nicht möglich, dass sie vom persönlichen Erscheinen befreit wird. Man kann nicht in Abwesenheit geschieden werden. Dass sie anwaltlich vertreten wird tut hier bei überhaupt nichts zur Sache. In Familiensachen ist das ein wenig anders als in Zivilsachen. Zunächst einmal herrsch vor dem Familiengericht Anwaltswang - somit muss sie einen Anwalt haben (in ganz seltenen Fällen ist es möglich, dass bei einvernehmlicher Scheidung nur eine Partei anwaltlich vertren wird). In Zivilsachen wird das persönliche ERscheinen der Parteien normalerweise nicht angeordnet, es sei denn es wird Beweis durch Parteivortag erhoben. In Familiensachen hingen eigentlich immer.
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