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Rechtslage Streupflicht (Haftung)

Rechtslage Streupflicht (Haftung)

ohno

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Zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr (bei uns im Kreis) ist Räum- und Streupflicht bei Schnee/Eis/Glätte. Am Morgen waren Gehwege frei, kein Schnee und keine Glätte. Die Steine (Marmor) im Eingangsbereich vom Wohnhaus waren aber heute morgen glatt. Der Nachbarsjunge ist ausgerutscht. Es war 07:15 Uhr, als er los ist. Ich hätte ab 07:00 Uhr streuen müssen, bin aber beim Blick aus dem Fenster überhaupt nicht davon ausgegangen, dass es glatt sein könnte, Gehwege u. Straße waren ja "normal. Und den Eingangsbereich sehe ich nicht von meiner Seite aus. Also habe ich das Dilemma erst bemerkt, als die Aufregung groß war... Der Junge ist dann zum Schulbus, ich habe den Marmorboden gestreut. Ist man erst in der Haftung, wenn Schnee, Eis, Glätte offensichtlich sind oder muss man morgens schon die betreffenden Wege abgehen, um alles an Gefahr abzuwenden? VG ohno


Pebbie

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SassiStern

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Fahrlässigkeit deckt im Normalfall die Haftpflicht ab.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wenn der Eingangsbereich öffentlich zugänglich ist und die sichere Begehbarkeit in deiner alleinigen Verantwortung liegt, dann ist es völlig egal bei welchem Wetter und aus welchem Grund jemand darauf ausrutscht - dann bist du haftbar, wenn du den Ausrutschgrund hättest verhindern können. Und das muss nicht unbedingt Glatteis sein - das kann bei einem Marmorboden(!) genauso gut Wasser und Matsch aufgrund von Tauwetter sein. Allerdings frage ich mich, warum ein allgemeiner Eingangsbereich, der auch vom Nachbarsjungen betreten werden kann, alleine in deiner Verantwortung liegen sollte? Bist du da die Hausmeisterin? Müssen sich in einem Mehrparteienhaus nicht alle gemeinschaftlich um die Sicherheit kümmern?


sternenfee75

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Wahrscheinlich war die Posterin gerade dran mit dem Dienst, ist bei meiner Mutter auch so, da hängen Pläne, wer wann im Haus Putzen muss bzw. im Winter Räumdienst hat.