Jordis
Hallo, vor einem Jahr sind wir in unsere Altimmobilie gezogen. Die Elektrik hat uns ein Kumpel installiert - alles auf Rechnung. Er hat ein eigenes Gewerbe, allerdings keinen Meisterbrief, da er vorweisen konnte, dass er über Jahre in leitender Stellung tätig war. Für das Bauamt brauchten wir Fachunternehmererklärungen vom Heizungsbauer und vom Elektroinstallateur, dass alles zu seiner Richtigkeit eingebaut ist. Der Kumpel hat aber die Fachunternehmererklärung nicht im Namen seiner Firma geschrieben, sondern über eine Firma, die es dato gar nicht mehr gibt und schon letztes Jahr nicht mehr gab. Anhand der Unterschrift denke ich, dass er da ziemlich unleserlich i.A. unterschrieben hat. Nun hat uns der Kumpel plötzlich noch eine Rechnung geschickt für Arbeiten aus 2010, die aber gar nicht stattgefunden haben. Alles ausgedacht und auf der Rechnung, die auf seine Firma geschrieben ist, ist auch gar nicht aufgeführt, für welche Arbeiten er noch Geld bekommen soll, sondern es steht ledigl. da "div. Positionen". Der Kumpel hat uns so übers Ohr gehauen. Wir hätten das nie für möglich gehalten... Nun wollen wir natürlich die Rechnung nicht bezahlen (es ist keine lapidare Summe). Mittlerweile haben wir Post von seinem Anwalt bekommen. Könnten wir uns jetzt auf die Fachunternehmererklärung berufen, dass ja gar nicht seine Firma bei uns die Elektrik installiert hat, sondern eben diese dort aufgeführte? Wir bezahlen doch keine Rechnung, wenn keine Leistung erbracht worden ist. Die Elektrik ist nämlich erst im EG fertig - oben im OG ist noch nichts gemacht worden. Es könnte ja sonst jeder jedem ne Rechnung schreiben. Unterschrieben haben wir nichts. Also Aufträge o.ä. Habt Ihr einen Rat? LG Steffi
Habt ihr den "Kumpel" mal angesprochen? Würde ihn direkt mal ansprechen... LG
Ich würde die Rechnung zurück schicken, mit dem Vermerk, dass die Firma nicht beauftragt wurde und keine Arbeiten im Haus durchgeführt hat. Zusätzlich würde ich darauf verweisen, dass von Herrn X eine Rechnung vom ... über den Betrag Y vorliegt und diese ordnungsgemäß gezahlt wurde. In der Rechnung seien alle bisher geleisteten Arbeiten abgegolten. Dir liegen keine von Dir abgezeichneten Stundenzettel/Leistungsnachweise vor, mit denen der Anspruch auf Zahlung bewiesen werden kann. Genau das ist der Grund, warum ich bei Handwerkern (auch Kumpels, Rechnung ist Rechnung) auf Stundennachweise bestehe!
Ja, klar, haben wir ihn drauf angesprochen. Er besteht auf das Geld. Und als mein Mann schon etwas unfreundlicher wurde, hat er gedroht, dass wir dann anderweitig von ihm hören... nun ja, und jetzt der Breif des Anwalts.
Da es eh schon über seinen Anwalt läuft würd ich mir auch einen nehmen und die Sache vor Gericht austragen. Ganz schön mutig der junge Mann.
Dann soll er die Rechnung ändern.Den im EG ist doch alles fertig.Also würde ich auch nur den Teil zahlen. LG Chrissie
Ihr werdet jetzt wohl auch einen Anwalt benötigen. Denn er hat jetzt Rechtsberatung und kann somit alles versuchen durchzusetzen, also die Zahlung. Ihr habt anscheinend nicht wirklich Ahnung, wie Ihr euch richtig dagegen wehren könnt, also nichts wie hin zum Anwalt.
Kenne mich nicht aus, bin in solchen Rechtsfragen nicht die Richtige. Allerdings finde ich die Vorgehensweise deines Kumpels fragwürdig. Ich weiss nicht wer im recht ist. Meld dich mal wieder wenn du weisst wie es laufen wird. Bei Geld hört die Freundschaft auf. Der Spruch bewahrheitet sich soooo häufig! :-/
anwalt aufsuchen, bezahlte rechnungen und ggf. kontoauszüge mitnehmen, daß ihr alle rechnungen bezahlt habt und dem anwalt alles überlassen. er ist in der beweispflicht. er muss ja beweisen, welche arbeiten er bei euch getätigt hat. meint er z. b. steckdosen setzen im wohnzimmer, dann könnt ihr das anhand der alten rechnung ja beweisen, daß ihr dies bezahlt habt. sagt er z. b. steckdosen setzen im obergeschoß, dann könnt IHR ja beweusen, daß diese arbeiten ja gar nicht ausgeübt wurden. wie gesagt, er wird es schwer haben, das zu beweisen.
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