dolunay
Hallo! Ich möchte einer Nachbarin bei einem Widerspruch helfen. In Deutschland gibt es doch ein Recht auf Ausbildung, oder? Ist das im Grundgesetz verankert, gibt es einen Paragraphen dafür? Viele Grüße dolunay
ähm, welche umstände? dürfen ihre kinder nicht in die schule gehen? darf sie etwas nicht machen? lg
Es geht um einen Bidlungsgutschein, der ihr abgelehnt wird obwohl sie nur noch ein paar Monate bräcuhte um ihre Ausbildung zu beenden.
man hat ein Recht auf Bildung also freier Zugang zur Bildung insbesondere durch die Schulpflicht durchgesetzt. Ein Anspruch auf Ausbildung gibt es so nicht. In erster Linie sind die Eltern verpflichtet, den Kindern eine Ausbildung durch Sicherung des Lebensunterhalt zu ermöglichen. Greift dieses nicht, gibt es staatliche Förderung. Die Lebensumstände deiner Freundin sind schon ausschlaggebend. Warum wurde die Ausbildung durch den Bildungsgutschein nicht komplett abgedeckt?`Widerspruch einlegen kann nichts schaden. Sollte Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht bestehen würde ich auf alle Fälle einen versierten Anwalt mit der Thematik betrauen.