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Rauchmelderfrage

Rauchmelderfrage

Brittad

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Sagt mal, sind nicht Vermieter verpflichtet, Rauchmelder in der Wohnung anzubringen? Hier sind keine und wie man unten lesen kann, sind sie ja schon sehr sinnvoll. Kann ich meinen Vermieter "verpflichten", hier welche anzubringen? Britta


Fru

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Bevor ich meinen Vermieter darum bitten würde, würde ich selbst aktiv werden und 10 Euro für sowas bezahlen... LG


minimann

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Antwort auf Beitrag von Brittad

ja,in einigen bundesländern sind die pflicht und demensprechend dann auch die vermieter.


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Brittad

LG Fiammetta


Brittad

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

Was haben goldene Wasserhähne mit der eventuellen Verpflichtung von Vermietern, Mietwohnungen mit Rauchmeldern auszustatten zu tun?


Pinky2

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Hallo, ich wohn bei einer Wohnungsbaugesellschft mit tausenden von Wohnungen. Vor zwei Jahren sind in allen Räumen (ausser Küche und Badezimmer) gute Rauchmelder angebracht worden. Allerdings hatte ich vorher auch schon Rauchmelder. Das Leben meiner Kinder ist mir das Geld wert. Lieben Gruss Pinky


oma

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Antwort auf Beitrag von Brittad

http://www.rauchwarnmelder.de/PAGE/0/38/Rauchmelderpflichten-in-Deutschland.html Bei uns ist es keine Pflicht. Trotzdem haben wir alle 3 Wohnungen unseres Hauses und das Treppenhaus mit Rauchmeldern versehen, weil wir unser Leben UND unser Eigentum schützen wollen. Man kriegt aber tatsächlich schon für weniger als 10 € brauchbare Rauchmelder, und da wäre es mir persönlich zu blöde, einen Vermieter darum zu bitten. Schließlich geht es auch für den Mieter vorrangig um sein LEBEN. Hab gerade beim Googlen tatsächlich die Frage gefunden, ob denn der Vermieter auch die Batterien wechseln muss. Ich geh mich mal eben fremdschämen...


geiz_ist_geil

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Antwort auf Beitrag von oma

Wir hätten dass auch selbst gemacht, hatten wir sowieso schon länger vor, aber aus unerklärlichen Gründen immer aufgeschoben. Letztes Jahr kam dann unser Vermieter und installierte in allen Wohnungen gute Rauchmelder.


Sternspinne

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Echt? Gilt man dann als Bürger, dessen Leben besonders schützenswert ist, weil man wertvolles Blut spendet?


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Hi, das kann ich Dir sagen: Wenn Du Dich alleine im Internet umsiehst, stellst Du sehr schnell fest, dass Heerscharen von Mietern jeden noch so lächerlichen Fitzel vom Vermieter bezahlt bekommen wollen. Mitunter wird man den Eindruck nicht los, dass man regelrecht Geld vom Vermieter für die schiere Anwesenheit erwarten. Natürlich gibt es Bundesländer, in denen ein Rauchmelder Pflichtbestandteil der Wohnung ist. Aber selbst hier erwartet man gerne (lies Dich `mal durch), dass der Vermieter sogar noch die Batterien kostenlos liefert - ansonsten macht man halt keine selbst `rein und riskiert - Ällabätsch! - nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch noch den Versicherungsschutz des Vermieters. Mir wäre als Mieter eine solche Kleinkackerei zu peinlich, zumal, wenn es dann um die Beseitigung der durch Mieter verursachte Schäden geht, keiner mehr "Hier!" ruft - was eigentlich eine Frage des Anstandes wäre. LG Fiammetta


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Kann man selber machen. 20 Euro pro Stück. Batterien rein. Und dann an der Decke befestigen. Käme mir doof vor wg sowas den Vermieter zu fragen.


Carolchen

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Hallo! Komme aus RLP und auch hier MUß der Vermieter Rauchmelder installieren, gibt´s auch ein Gesetz für, weiß aber grade nicht, worunter du suchen müßtest. Hatte nämlich letztens ein Gespräch mit einer Hausverwalterin, die hat´s mir erzählt! LG Carola


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Nein ist er nicht. Wir haben uns damals in unserer Mietwohnung selbst welche gekauft, die kosten doch nicht viel. Gruß


Carolchen

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Muß er doch, guckst Du ;-) Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland [Bearbeiten] Brandtote in D von 1980 bis 2008In Deutschland sank die Zahl der Brandtoten von 1991 bis 2003 ohne Bestehen einer allgemeinen Rauchwarnmelderpflicht um 43%.[7] Da Baurecht in Deutschland Länderrecht ist (Landesbauordnung), sind die Regelungen uneinheitlich, viele Bundesländer haben keine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern und sehen dies auch in den nächsten Jahren nicht vor. Aktuell haben neun Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. [8] Bundesland Landesbauordnung Datum der Einführung Datum Nachrüstpflicht Bemerkung Rheinland-Pfalz § 44 Absatz 8 (LBauO RP) Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz 22. Dezember 2003 31. Juli 2012 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Saarland § 46 Absatz 4 (LBauO) Landesbauordnung Saarland 18. Februar 2004 -- Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Schleswig-Holstein § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein 1. Januar 2005 31. Dezember 2010 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Hessen § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung 24. Juni 2005 31. Dezember 2014 Gilt für Neubauten mit Wohnnutzung. Hamburg § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung 7. Dez. 2005 31. Dezember 2012 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Mecklenburg-Vorpommern § 48 Absatz 4 (LBauO) Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung 18. Apr. 2006 31. Dezember 2009 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Thüringen § 46 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen 5. Feb. 2008 -- Rauchmelderpflicht in Neubauten sowie genehmigungspflichtigen Umbauten. Bremen § 48 Absatz 4 (LBauOHB) Bremische Bauordnung 22. Dez. 2009 31. Dezember 2015 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Sachsen-Anhalt § 47 Absatz 4 (BauO LSA) Landesbauordnung Sachsen-Anhalt 21. Dez. 2009 31. Dezember 2015 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Aus der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8): „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“