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Provisionsvertrag Makler

Provisionsvertrag Makler

Lis123

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Hallo, Ich habe folgende Situation: Wir haben auf einer Immobilienplattform ein Grundstück gefunden, das von einer Maklerin ausgeschrieben wurde. Daraufhin haben wir einen Provisionshinweis unterschrieben und das Grundstück (ohne Maklerin) besichtigt. Dort kam mit den Verkäufern raus, dass diese die Maklerin gar nicht beauftragt haben ihr Grundstück zu inserieren.das ist doch seit 2020 gar nicht mehr erlaubt oder? Dazu kommt, dass die Angaben in dem Inserat nicht dem entsprechen, was uns die Verkäufer gesagt haben. Weder der Preis stimmt, noch dass es erschlossen ist oder eine Baugenehmigung vorliegt. Wir haben den Provisionshinweis genau für dieses Inserat aber unterschrieben (billiger, erschlossen, MIT Baugenehmigung). Jetzt bedrängt uns die Maklerin, dass sie auf jeden Fall die Provision bekommt falls wir es kaufen sollten. Die Verkäufer hatten das Grundstück selbst inseriert auf einer anderen Plattform und wollen uns ohne Makler verkaufen. Weiß jemand ob wir aus diesem blöden Vertrag wieder rauskommen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lis123

Das ist eine Frage für ein Anwaltsforum, für eine Beratung durch einen Anwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherschutzzentrale. Was erhoffst du dir von den Antworten hier? Wir verkaufen gerade ein Haus und haben dazu mit einem Makler eine Vereinbarung zur Alleinvertretung geschlossen, das gilt für sämtliche Portale oder Zeitungen. Wir dürfen also nicht parallel selbst inserieren, der Makler hat dafür im Gegenzug die Kosten für den Fotografen und die Einstellung in mehreren Portalen übernommen, ist also in Vorlestung gegangen. Und wenn verkauft wird, zahlen wir die Provision für den Makler. Was du schreibst, ist also in mehrerer Hinsicht fishy: Weder müsst ihr einen Provisionsvertrag mit dem Makler schließen, noch dürfen die Verkäufer, so sie denn eine Vereinbarung mit dem Maklerbüro geschlossen haben, ihr Grundstück auf einem anderen Weg anbieten, weil sie dann vertragsbrüchig werden. Oder es gibt gar keinen Alleinvertretungsvertrag, und das Maklerbüro dreht krumme Touren. Wenn ihr wisst, dass die Erhebung einer Provision für den Käufer nicht mehr zulässig ist, wieso unterschreibt ihr dann einen Provisionsvertrag mit einem Maklerbüro? Und wieso mach man sich nicht vorher umfassend kundig, bevor man einen Vertrag über solche Summen unterschreibt? Es geht ja nicht gerade um die Ratenzahlung für ein Handy oder eine Waschmaschine. Sucht euch eine Rechtsberatung, wie gesagt, das bietet auch die Verbraucherschutzzentrale an.


Kerstin123

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Da schließe ich mich an, damit solltet ihr zur Rechtsberatung, Anwalt oder Verbraucherzentrale Das man vor der Grundstücksbesichtigung einen Provisionsvertrag mit dem Makler unterschreibt, kenne ich so gar nicht, hätte ich auch nicht gemacht Entweder beauftragt ihr einen Makler euch ein Grundstück zu suchen oder der Verkäufer beauftragt den Makler das zu verkaufen Der Makler muss sich im Gegenzug für seine Provision um alles kümmern bis von den Besichtigungen bis einschl Organisation des Notartermins Wir haben erst einen Vertrag mit dem Makler unterschrieben, nachdem klar war, dass wir das Haus kaufen Die Maklergebühr wurde erst nach Abschluss des Verkaufs beim Notar fällig Zu den Besichtigungen war der Makler immer dabei, hat fragen beantwortet und sich um alles gekümmert und vor der Besichtigung mussten wir natürlich nichts unterschreiben


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von Lis123

Klingt für mich so als hättet ihr eine Art Suchauftrag abgeschlossen? Der Makler hat es gefunden und euch angeboten? Dann wäre die Geschichte auch stimmiger, dass der Verkäufer nix weiß… dann wäre der Makler auch von euch alleine zu bezahlen nicht hälftig. Aber ich bin nicht aus dem Fach, das sind nur meinen Gedanken dazu


renate48

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Antwort auf Beitrag von Lis123

Wenn die Eigentümer das Grundstück auch selbst angeboten haben, gibt es keinen Vertrag mit dem Makler und somit können die es auch privat verkaufen. Der Vertrag wir ja dann auch mit den Eigentümern abgeschlossen - der Makler hat doch damit gar nichts mehr zu tun und muß auch von diesem Kauf gar nicht in Kenntnis gesetzt werden. Ich würde dem lediglich mitteilen, daß Ihr anderweitig fündig geworden seit. Das ist allerdings keine verbindliche Auskunft, da ich kein Anwalt o.ä. bin . Wir hatten dazumal beim Verkauf des Hauses der Schwiegereltern auch eine Maklerin beauftragt; sie hatte aber keinen Alleinauftrag , d.h wir hätten es auch trotzdem selbst verkaufen können.


renate48

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Antwort auf Beitrag von renate48

Die Provision muß ja nur dann gezahlt werden, wenn der Verkauf über den Makler zustabde kommt.


renate48

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Antwort auf Beitrag von renate48

Die Provision muß ja nur dann gezahlt werden, wenn der Verkauf über den Makler zustabde kommt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Lis123

Ohne Kenntnis dessen, was ihr genau (!) unterschrieben habt, kann man gar nichts sagen. Hase liegt mAn richtig und dem schliesse ich mich an. Wieso gibt man sehr viel geld für ein Grundstück aus, ist aber zu geizig oder zu naiv, sich dann fachliche Hilfe durch eine Fachfrau zu suchen? Zudem: das Grundstück ist nicht erschlossen, Wie hoch sind die Erschliessungskosten? Ist euer konkretes Vorhaben genehmigungsfähig? Gibt es einen Bebauungsplan? Ist es auch technisch geeignet, um euer Bauvorhaben auch zu verwirklichen (Untergrund tragfähig etc.?)


ohno

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Antwort auf Beitrag von Lis123

Du hast eigentlich ein Widerrufsrecht, wenn Du nicht drauf verzichtet hast. Wie bist Du denn an die Daten vom Grundstück gekommen und auch an die Kontaktdaten des Verkäufers? Wenn Du die ganzen Infos vom Makler hast, frag ich mich, wo er die sonst her haben sollte als vom Eigentümer? Ich würde mal beim Makler auf einer Kopie des Maklervertrages mit dem Eigentümer bestehen, damit Du weißt, woran Du bist. Das die Angaben des Maklers in dem Inserat falsch sind zu Erschließung etc ist unerheblich, denn sicher ist da eine Haftungsausschlussklausel angegeben. VG ohno