nike25
Rießen Problem mutter ist in irgendteiner einrichtung tochter ist mit 10 jahren abgehauen und ins heim, wurde zu hause jahrelang misshandelt jetzt nach vielen jahren kommt ein brief und sie soll ihr einkommen alles offen legen und zahlen sie selber bekommt keine leistung vom amt da der mann zu viel verdient jetzt die frage dürfen die an das geld vom mann?? man lebt ja in einer ehe, sie ist verheiratet und da wird das geld ja zusammen geschmissen ist ja überall so ,auch auf den ämtern aber in so einen fall hab ich gehört das sie nicht an sein geld ran dürfen er ist ja nur der schwiegersohn , angeheiratet , stimmt das ?
Zum Anwalt gehen! Morgen! Jede Situation ist anders. Daher könnte es sein, dass auch der Ehemann im Boot sitzt. Im Falle meiner Oma wurde das Gehalt meiner Mutter auch mit in Berechnung genommen. Kann sein, dass es in diesem Fall anders ist. Nichts ohne Anwalt hier machen. Gerade weil die elterliche Betreuung hier nicht gegeben war. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile. Um sich auf die zu berufen zu können muss das ein Anwalt ganz genau en Detail prüfen! Gruß Corinna
Hi, vor nicht allzulanger Zeit gab es ein Gerichtsurteil, in dem genau für solche Fälle (Vernachlässigung und Gewalt in der Kindheit) festgelegt wurde, dass man sich seine Eltern schließlich nicht aussuchen könne und nur die Blutsbande entscheidend seien, nicht aber die tatsächliche Bindung. Zu Deutsch: Der Staat hat nicht genug Geld, um zahllose Pflegefälle zu finanzieren, wenn irgendjemand anders zahlen könnte. Vom Einkommen müssen erst alle gemeinsamen Kosten beglichen werden. Von dem, was übrig bleibt, gehört jedem der Ehepartner ein bestimmter Prozentsatz. Der grundsätzliche Betrag, der einer Familie als Selbstbehalt zusteht ist momentan nicht allzu niedrig. Erst das, was darüber geht, kann zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Nun ist es aber ihre Mutter, während er der Verdiener ist, d.h. er ist nicht direkt verwandt mit ihr und somit steht nur der Betrag, der ihr alleine gehört, zur Diskussion. Der dürfte allerdings zu gering sein. Sie sollte sich jedoch auf dem für die Berechnung zuständigen Amt kundig machen, denn zu meiner Zeit war die Rechtslage anders (ich hätte für meinen SV aufkommen müssen) und in Ermangelung von Geldern wird überlegt, zu der alten Regelung zurückzukehren. Um eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird sie aber nicht umherkommen, denn der Staat will wissen, ob sie über ein eigenes Vermögen verfügt (könnte auch das Penthouse an der Alster sein, das auf ihren Namen läuft), das sie mit ihrer Mutter teilen müßte. Bleiben wir beim Penthouse-Beispiel: Sie wohnt nicht ständig dort und ihre Rente ist auch gesichert, dann hat sie ein Problem. LG Fiammetta
Hallo, ich hatte dieses Problem auch. Sie wird nicht drumrum kommen, ihr Vermögen offen zu legen und auch das ihres Mannes wird angerechnet. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, das sie das tun muß. Viele Grüße
Hallo,
stimmt, ist leider so.
Auch mir wird das irgendwann bevorstehen dieses Monster an Mutter durchzufüttern.
Aber ich werde sie wieder an die Flasche bringen, dann säuft sie sich schneller tot
- das hat mein Vater bereits eindrucksvoll getan
Aber gut, sollte ich tatsächlich mal zahlen müssen dann sehe ich es eben als Rückzahlung meiner Heimunterbrigung, denn jahrelange Betreuung im Heim, durch Sozialarbeiter und Vormunde haben den Steuerzahler ja damals auch Unsummen gekostet.
Gruß
K.
Soweit ich weiß ist aus dem Einkommen von Schwiegertöchtern und Schwiegersöhnen in keinem Fall ein Unterhaltsbeitrag zu leisten. Der Tochter könnte jedoch ein Taschengeldanspruch gegen ihren Ehepartner haben. Hiervon könnte ein Teil für die Zahlung verlangt werden. Die Freibeträge sind aber so hoch, da müsste der Taschengeldanspruch schon immens hoch sein, damit hiervon noch etwas abgezweigt werden kann. Ich würde auf jedenfall einen Härtefall beantragen wegen den Misshandlungen. Es ist nämlich gerade nicht zumutbar, für einen Angehörigen finanziell aufkommen zu müssen, der einen nachweislich misshandelt hat. Damit wird sie auf jeden Fall durchkommen. Viel Erfolg!!!