Silli1970
Hallo, ich war in diesem Quartal beim Gyn. Dort habe ich die Praxisgebühr bezahlt&eine Überweisung zum Prakt.Arzt erhalten. Bei diesem habe ich ein Rezept abgeholt. Morgen habe ich nun einen Termin bei einer Internistin zum Durchchecken (wollte zu einer Frau). 10 Euro muss ich dort nicht mehr bezahlen,aber brauche ich eine Überweisung? Reicht der Nachweis,dass ich die PG bezahlt habe? Keine Ahnung,..... LG Silli
Hallo Silli, da mußt du dir noch einen Überweisungsschein holen, sonst mußt du die Praxisgebühr nochmal zahlen, bzw. die nehmen dich nicht dran, da sie nur mit Überweisung arbeiten. LG
da brauchst du wohl wieder eine überweisung, oder ist das eine vorsorge untersuchung,? lg
..
Ich denke du musst die die Überweisung vom FA holen! LG Lucy
Sonst zahlst Du. Trini
Danke für eure Hilfe. LG Silli
dass es so Fragen nach so vielen Jahren noch gibt... Quittungen zählen nur bei Vertretung im Urlaub und vom Psychotherapeuten der keine ÜW ausstellt. Ansonsten IMMER Überweisung, Notfall und Zahnarzt extra, wobei die Notfallquittung beim erneuten Notfall anerkannt wird.
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