Mitglied inaktiv
Mahlzeit, bei mir war ja Donnerstag/Feiertag der Notarzt, mußte 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Jetzt schlägt das AB nicht an und mir geht es schlimmer als vorher, habe heute Nachmittag Termin bei meiner Ärztin - muss ich da noch mal die 10 Euro Praxisgebühr abdrücken oder sind die mit der Zahlung beim Notarzteinsatz abgegolten? Danke. LG Sue
Nö leider nicht, das wird nochmal extra fällig, Notdienst wird seperat abgerechnet, solltest Du aber innerhalb 3 Monaten nochmal den Notdienst brauchen, wird keine weitere Gebühr dafür fällig, ist ärgerlich, ist aber leider so, hab das auch schon paar Mal hinlegen müssen wegen Arztbesuch ausserhalb der normalen Zeiten (Hausbesuch)
na ganz toll :o(((( - danke schön.
in meiner schwangerschaft war ich öfter beim notdienst und mußte da auch jedesmal gebühren zahlen....aber vielleicht wenn es der gleiche grund ist, dann nicht?
nein, wenn du im quartal schon einmal beim notdienst warst, musst du beim nächsten mal nicht mehr zahlen, egal ob das ein anderer arzt ist. man bekommt dann ja eine quittung, die man dann vorlegen kann. geht man aber die woche drauf zum hausarzt, muss man die 10 euro nochmal zahlen. ist ja kein notdienst.
also ich mußte noch mal zahlen. Ich hoffe, noch einmal werd ich dieses Quartal keinen Notarzt brauchen
den Notarzt musst du dieses Quartal nicht noch einmal bezahlen. Erst im nächsten Quartal wären die 10,- € wieder fällig. Die Praxisgebühr kommt für das Quartal nochmal hinzu und solltest du den Zahnarzt aufsuchen, müssten dort pro Quartal auch die 10,- nochmals gezahlt werden, falls es keine Vorsorgebehandlung ist.