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polizeilche Ummeldung-Kind

polizeilche Ummeldung-Kind

ccat

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Hallo, folgendes: Eine Bekannte wohnt mit ihrer Tochter auf dem Dorf, nächstes Jahr wird die Tochter eingeschult. Die Dorfschule ist wohl nicht das Richtige für das Kind. Nun soll die Tochter auf eine staatl. Grundschule in der Stadt angemeldet werden. Zum Kindergarten geht die Tochter auch in der Stadt. Da man ja in der Grundschule an Einzugsbereiche gebunden ist, sieht der Plan meiner Bekannten so aus, dass sie ihre Tochter bei einer Familie in der Stadt anmelden möchte (Kinder sind Kindergartenfreunde) um zum Einzugsbereich zu gehören. Ist das einfach möglich? Ich bin der Meinung, dass man sein Kind nicht einfach bei einer anderen Familie anmelden kann. Wenn dann mit Mutter, aber doch nicht ohne. Da würde doch dann sicher nachgeforscht (vom Jugendamt). Wer kennt sich aus und kann berichten? Vielen Dank!


bubumama

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Antwort auf Beitrag von ccat

Also ich glaube ja nicht, dass es SO funktioniert... Man kann Gastanträge stellen soviel ich weiß, also bei uns jedenfalls. Ob das dann genehmigt wird, ist immer fraglich. melli


aunda

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Antwort auf Beitrag von bubumama

also bei mir ist auch mal gesagt worden lass einfach eine freundinn morgens auf dein kind aufpassen, damit es auf eien andere schule kann! ich finde das unerhört und falsch! ich würde aber mein kind niemals bei einer anderen familie anmelden, nur wegen der schule! ich würde versuchen auf legalem weg mein kind in die schule zu bringen, antrag stellen, evtl. noch schreiben vom arzt beilegen (warum diese schule für mein kind nicht geeignet ist --muss ja grund geben ). und damit müsste es auch klappen.


ccat

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Antwort auf Beitrag von aunda

...wurde wohl schon gestellt, brachte aber nichts. Ich denke auch, dass doch fragen kommen, warum ein Kind zu Hause auszieht und bei einer anderen Familie einzieht. So ist es natürlich nicht wirklich, aber es sieht ja danach aus.


biggi71

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Antwort auf Beitrag von aunda

diesen weg, den du beschreibst. und so lange es hier keine grundschulwahl gibt, werden eltern zu allen mitteln greifen. lg


ccat

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Im Grunde haben die Eltern manchmal keine Wahl als zu tricksen. Wie eben eine userin (RuB) geschrieben hat, dass sie ihren Job aufgeben müsste, würde ihr Kind nicht auf die Wunschschule kommen.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von ccat

Kind woanders anmelden geht nicht so einfach. Da gibts dann auch mit dem kindergeld und den Steuern Probelme wenn das kind dauerhaft den Wohnsitz woanders hat. Aber normalerweise sollte es reichen, wenn die mutter angibt, dass das kind von der mutter vor der schule betreut wird und deshalb in diese Schule gehen muss. oder vielleicht hat die Schule im gegensatz zur dorfschule eine bessere Vor/nachbetreuung die sie in anspruch nehmen möchte (irgenwann mal lt Antrag) Lg reni


biggi71

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

wir haben hier zb 2 grundschulen, die sehr unbeliebt sind und eine, auf die fast jeder sein kind haben möchte. diese eine schule kann gar keine gastanträge annehmen, da sie schon voll ist. und somit fangen eltern an zu tricksen... lg


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von mozipan

weil der erstwohnsitz der Wohnsitz ist, an dem man die meiste zeit verbringt. Es ist nunmal mehr Schule als Ferien.... Die Schule dürfte das dann gar nicht anerkennen wenn es der zweitwohnsitz ist.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Wenn es illegal wäre, würde es von der Meldebehörde sicher nicht geduldet werden. Hier wird das sogar mit angegeben bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes. Gut ich kenne es jetzt nur, dass das Kind mit Zweitwohnsitz bei Verwandten angemeldetet wurde (Oma, Tante usw.) ob das bei "wildfremenden" Leuten auch geht.


wassermann63

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Antwort auf Beitrag von mozipan

*händereib*, zwecks zukünftig einzukassierender Zweitwohnsitz-Grundsteuer. Ja, ja, den Trick kennt man hier auch. Im Übrigen besteht hier kein Zwang des Besuchs der lokalen Grundschule. Die Anmeldung muss zwar zwangsläufig an der lokal zuständigen Grundschule getätigt werden, man kann die Kinder aber daraufhin an einer anderswo ansässigen Grundschule um-melden. Wie gesacht, nur Anmeldung obligatorisch. Ummeldung optional. Lg JAcky


caju

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Antwort auf Beitrag von ccat

Ist es nicht so, das man nur beim Kindergarten den aus dem Ort nehmen muss, aber bei der Schule selbst entscheiden kann, wo das Kind hingeht? Ich meine, es mal so gehört zu haben...Sicher hat sich die Mutter des Kindes aber da schon schlau gemacht, hm?


biggi71

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Antwort auf Beitrag von caju

...


ccat

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Antwort auf Beitrag von biggi71

wir auch nicht. Hier geht es nach Bezirken. Da kann man sogar Straße an Straße wohnen und trotzdem sind es unterschiedliche Schulen.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von ccat

bei uns ist es normal, dass die Kinder wg. einer bestimmten Schule umgemeldet werden. LG maxikid


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von ccat

man stellt ganz einfach einen Antrag, das es dem Kind ermöglicht, die Stadtschule zu besuchen. Eine gute Begründung wäre die Betreuung des Kindes im nahe gelegenen Hort der Grundschule. Sollte in der ursprünglichen Grundschule keine zusätzliche Betreuung möglich sein, dürfte es keine Probleme geben. Ansonsten muss das Kind im Einzugsbereich der Grundschule gemeldet sein. Bei den Bekannten anzumelden bedeutet, diese haben Anspruch auf das Kindergeld. Die Kindergeldstelle wird sich nach Ummeldung recht schnell melden und die Zahlung einstellen. Ich rate aber ab, dass KInd bei Nichtverwandten anzumelden, wenn es dort nicht wohnt.


februar2007

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Antwort auf Beitrag von ccat

Man kann beim Schulamt einen Antrag stellen. Aber warum soll das Kind nicht im Ort zur Grundschule gehen? Ist doch viel entspannter...