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nochmal kündigung durch den arbeitgeber

nochmal kündigung durch den arbeitgeber

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hallo,ich nochmal, wie muß ein arbeitgeber dem arbeitnehmer die kündigung zukommen lassen?auf normalem postweg oder mit einschreiben? vielen dank schon mal,silke


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Es ist völlig egal wie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung zukommen lässt. Wichtig ist allein, dass sie schriftlich erfolgt und dass der Arbeitnehmer sie erhält, wobei für den Zugang ausreicht, dass sie in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird. Kündigungen per Einschreiben zu versenden ist eher ungünstig, v.a. wenn knappe Fristen zu wahren sind, weil niemand verpflichtet ist ein Einschreiben von der Post abzuholen, wenn es ihm nicht gleich zugestellt werden kann. HTH Liebe Grüße Ebba


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hallo ebba, danke für deine info. gruß.silke


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Da nicht für :-). Allerdings solltet Ihr, wenn's um eine Kündigung geht, doch mal Rechtsrat bei einem Anwalt einholen. Möglicherweise macht eine Kündigungsschutzklage Sinn (ich kenne Deinen Falle jetzt nicht u. könnte das auch sonst nicht beurteilen) u. dafür sind evtl. Fristen zu waren. Falls Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, die auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten übernimmt u. knapp bei Kasse seid habt ihr vielleicht Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Entsprechende Anträge gibt es in den Geschäftsstellen der Gerichte, vielleicht auch beim Anwalt (mal nachfragen). Liebe Grüße Ebba