toastie
hallo, streite mich mit meinem vermieter wegen der nebenkostenabrechnung 09. bin im november eingezigen und die abrechnung geht bis dezember 09. ich bezahle jeden monat 210 euro nebenkosten,d. h. heizung und wasser und hausmeister und müll. wir leben auf 95 qm. nun wollen die eine forderung von 400 euro. ich habe also in zwei monaten 800 euro nebenkosten verursacht. sie bgründen das damit das ich mitten in derheizperiode eingezogen bi. mit den nebenkosten heizen manch das ganze jahr. ich habe die sache einem anwalt übergeben. er kann nichts finden und wir wurden verurteilt zu zahlen. ich kann das nicht begreifen. erklärt es mir. lg nicole
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Nebenkosten errechnen sich aus der Gesamtsumme die durch 12 geteilt wird. Ein großer Batzen innerhalb der NK sind die Heizkosten. Man zahlt sozusagen im Sommer vor, damit die Kosten im Winter moderat sind. Wenn Du also mitten in der Heizperiode einziehst, nur zwei mal die Nebenkosten zahlst und daher keine Rücklage aus den Sommermonaten hast, musst du nachzahlen. Du schreibst, Du wurdest verurteilt? Mich wundert, dass ein Anwalt mit damit vor Gericht geht. Der Richter hat wahrscheinlich den Kopf geschüttelt... Gruß Corinna
die gegenseite hatn eine verhandlung angestrebt. nicht mein anwalt. trotzdem will es mir nicht in den kopf das ich in zwei monaten soviel verheizt haben soll.
Doch, das passt schon... Wie gesagt, normalerweise hast Du die Nebenkostenvorrauszahlungen des Sommers in Petto. Wenn wir also mal von 6 Monaten Nicht-Heizen ausgehen, dann sind die Kosten in der Heizperiode doppelt so hoch wie der Betrag, den Du in den NK bezahlt hast. Müsstest also nochmal fast die Summe nachzahlen, die Du bereits vorausgezahlt hast. Les' mal den Heizkostenzähler am Ende jedes Monats ab und notier Dir die Werte. Es ist erstaunlich wie die Zähler im Winter rennen können. Gruß Corinna
Hallo, aus Deinem Schreiben geht leider weder hervor, woraus die Nachzahlung entstanden ist (Wasserverbrauch, Heizung, Müllgebühren???), noch welche Heizung Ihr habt, z.B. Ölzentral mit Abzählern... Sollte es sich um reine Heizkosten nach Personenzahl handeln, so ist darauf zu achten, dass tatsächlich nur die relevante Personenzahl und die tatsächliche Mietdauer berücksichtigt wird. Vermieter berechnen gerne mal ab Auszug der Vormieter, vor allem wenn die Wohnung ein Weile leer stand. Also bitte etwas mehr Input... VG eviba
die nachzahlung ist grösstenteils aus heizkosten enstanden. wir haben im keller einen heizkessel der mit gas betrieben wird. an den heizungen haben wir digitale zähler sorry ,aber mir schwirren nur zahlen und so durch den kopf.ich versteh die ganze abrechnung nicht lg nicole
Dann müssen ja Ableseprotokolle vorliegen, die den Zählerstand bei Eurem Einzug und bei Ablesedatum anzeigen... Auch sog. "laufende Kosten" wie Wartung, Nach- Orderung von Gas, usw. dürfen nur anteilig für den Mietzeitraum, in Eurem Fall 2 Monate, angerechnet werden! Selbst wenn die Vorauszahlung für die reinen Heizkosten z.B. mit 100,- € mtl. veranschlagt werden, Ihr also 200,- € bereits geleistet habt, sind 400,- € Nachzahlung sehr viel! Hier könntest Du mal überschlägig berechnen, wie der normale Jahresverbrauch aussehen kann: http://www.holzenergie-link.de/heizkostenrechner.php?color=E1DECF&wohnflaeche=95&daemmwert=81&heizlast=&jahresenergiebedarf=&holzart=1720&holzpreis=50&brennholzkosten=&pelletspreis=200&pelletskosten=&oelpreis=0.70&oelkosten=&gaspreis=0.065&gaskosten=&submit=Berechnen VG eviba
beim einzug wurde nichnabgelesen. habe gelesen das man das so machen darf und nach gradtagszahlen berechnet. ich habe die vermutung das wir den leerstand bezahlen müssen oder irgendwas von den vormietern. werde jetzt mal deinen link lesen
Ich habe grade den Gasanbieter gewechselt und vom alten Anbieter eine Rechnung für 2 Monate bekommen: 500 €!! Da habe ich mich auch auf den Hintern gesetzt! Aber das merkt man sonst halt nicht, weil man das ganze Jahr über den gleichen Betrag bezahlt. Im Sommer wird ja nicht geheizt, da spart man jede Menge wieder ein.
Hi, ein Problem ist zudem, dass jeder unteschiedlich viel heizt und auch die Fenster und Wände sehr unterschiedlich stark bzw. isoliert sind. Beispiel: Wir wohnen im 1. Stock mit 120qm , heizen eigentlich nur einen Raum dauernd mit Holz, die anderen nach Bedarf (und damit immer überschlagen - z.T. auch mit Holz). Wir haben im Moment ca. 70 Euro / Monat für Brennholz und diesen Winter bisher etwa 300 Euro für Öl ausgegeben. In der Wohnung darunter, bei der das Wohnzimmer über dem Heizungskeller liegt (und damit auch bei üblen Minusgraden nie unter 12°C sinkt) und links und rechts am Haus weitere Hauswände sind, ist es wesentlich wärmer als bei uns oben. Jemand, der nur wenig verfroren ist, kommt unten mit max. 500.- Euro Heizkosten (nur Öl) pro Jahr aus. Anderes Beispiel: Wir hatten einen Interessenten hier, der bislang ein freistehendes Einfamilienhaus bewohnt, jedoch mit Panoramafenstern aus den 70ern und der dort ausziehen will, weil er TROTZ Schwedenofens durch das Heizen der anderen Räume pro Winter zwischen 2000.- und 2500.- Euro Heizkosten (nur Öl) hat. Dazu kämen dann noch die Brennholzausgaben. LG Fiammetta
Hallo, das kann schon passen mit den 800 Euro, zumal ja nicht nur die Heizkosten da drin sind, sondern auch andere Nebenkosten. Im November und Dezember war es zudem ziemlich kalt --- das sollte man nicht vergessen. Entscheiden für den Verbrauch ist neben dem was schon genannt wurde auch, wie alt ist die Heizungsanlage. Je älter die Anlage, desto höher i.d.Regel der Verbrauch. LG K erstin
während des Jahres spart man bei den Nebenkosten die hohen Heizkosten für den Winter mit an. Anhand der Unterlagen kann man doch leicht nachprüfen, ob es berechtigt ist oder nicht. Wieso seid ihr "verurteilt" worden, wenn der Anwalt meint die Forderung sei berechtigt? Da hätte man doch gar nicht klagen müssen?