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Nachlese Böhmermann/Fischer/Gauland

Nachlese Böhmermann/Fischer/Gauland

tonib

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Weil wir heisse Diskussionen zu diesen Themen hatten und das dann nicht mehr nachgehalten wurde, hier der aktuelle Stand: - Böhmermann: Gedicht weitgehend verboten, von der Kunst/Meinungsfreiheit weitgehend nicht gedeckt - Gauland (u.a. von T. Fischer angezeigt): Ermittlungen eingestellt, von der Meinungsfreiheit gedeckt


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von tonib

Mich regt eigentlich schon auf, daß Herr Schäuble zwar die Großmütter mit Kochtüchern in Schutz nahm - immerhin! obwohl dies ja auch indizieren könnte, daß die, die nicht unsere Großmütter sind und dennoch Kopftücher tragen, dann evtl. unter die unsägliche Aussagei im Bundestag gehören --- daß aber die überdeutliche Bemerkung bzgl. Männer und Messer in den Taschen nicht zurückgewiesen wurde. Sowas geht in meinen Augen gar nicht - nicht jeder ausländische aussehende oder sogar seiende Mann sticht gleich los, vergwaltigt und mordet. Ich kam gerade von meinem Friseur, Kurde aus Syrien mit Flüchtilngsfamilie über halb Europa verstreut, sofern sie nicht noch gefangen in irgendeinem syrischen Dorf hofft zu überleben --- der hat ganz andere Sorgen und ist einer der nettesten Menschen, den ich kenne. Wie muß mans ich als Bürger fühlen,wenn manderart verunglimpft und unter generalverdacht gestellt wird - im Bundestag!????!!! Daß sowas nicht mal im Bundestag durch und durch geächtet wird, begreife ich nicht. Gruß Ursel, DK


Leena

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Antwort auf Beitrag von tonib

Dann vergleiche aber bitte Gleiches mit Gleichem - das Strafverfahren gegen Böhmermann war eingestellt worden, weil - so die Staatsanwaltschaft Mainz - keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen seien. Und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat jetzt ihre Ermittlungen gegen Gauland eingestellt, weil seine Äußerungen in Bezug auf die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz zwar polemisch gewesen seien, die Formulierung "in Anatolien entsorgen" aber unterschiedlich interpretiert werden könne und deshalb im Zweifel für den Beschuldigten die günstigste angenommen werden müsse. Die Frage, ob Böhmermanns Schmähgedicht ganz oder nur teilweise wiederholt werden darf, ist da eine ganz andere Baustelle. :-)