Zweimalzwei
Guten Morgen, Was versteht man unter diesem Text? § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden. ..... Es geht um verrechnetes Weihnachtsgeld. Eigentlich bin ich auf der Suche, ob der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld (Auszahlung war ende November12) einfach so von der Auszahlung Januar 13 abziehen darf? Lg
Meines Wissens kann der Arbeitgeber das überzahlte Weihnachtsgeld gegen das Arbeitsentgelt aufrechnen, allerdings muss der pfändungsfreie Betrag des Arbeitsentgeltes idF ausgezahlt werden. Eine hoffentlich richtige und aktuelle Tabelle der Pfandungsfreibeträge findest du hier: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/
Hallo, ganz lieben dank. Das wollte ich nämlich wissen, ob der AG alles sofort verrechnen darf oder ob der pfändungsfreie Betrag gezahlt werden muss. Lg
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