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Müllmann verletzt wegen Schnee...wer zahlt?

Müllmann verletzt wegen Schnee...wer zahlt?

Reni+Lena

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bei meiner freundin wurden heute morgen die papiertonnen ausgeleert. Es ist ein privater Anbieter, der tonne und Service kostenlos zur verfügung stellt und das papier dann verkauft etc. Da die papiertonne meiner freundin kaum voll war, hat sie die tonne nicht an die Straße gestellt, sondern am Haus stehen lassen. Der müllwagen kam um 6.30 Uhr wo die gesamte familie noch schlief. Der Müllmann hat die Tonne vom grundstück geholt, ausgeleert und an die Straße gestellt. beim rausholen vom grundstück hat es ihn auf den Hintern gelassen, es war glatt, nicht geräumt auf dem grundstück. Die Müllmänner machen das wohl öfters, dass sie die Tonnen holen wenn sie nicht an der Straße stehen. Einerseits nett, falls man die tonne vergessen hat, andereseits aufdringlich um ans papier zu kommen. Nun kam vorhin der Anruf, dass das eben passiert ist (sie schliefen noch und haben nichts mibekommen) und so soll das klären wegen versicherung und haftung.der Müllmann hat wohl eine Steißbeinstauchung und ist krank geschrieben. meine freundin ist nun der meinung, dass das nicht ihr problem ist. Es war kein gehweg, sondern privatgrund den keiner zu betreten hat..wenn er es h macht, hat er pech gehabt. briefkasten hängt wegen solcher Sachen auch außen am hoftor. So..wer hat nun recht??? Lg reni


desire

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Ich würde sagen der Grundbesitzer...denn wer auf privaten Grund geht bzw. das Grundrecht missachtet der befindet sihc ja nicht mehr auf öffentlichem Weg hat somit selbst Schuld.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

Du meinst, jetzt, das der Müllmann selbst schuld hat oder das Gegenteil?


desire

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ja...wenn er unerlaubt auf ein Grundstück geht...ich meine es ist ja nett diese Geste aber irgendwie die Haftung vom Grundbesitzer zu verlangen ist doch dann dreist oder?


Mitglied inaktiv

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Dann verstehe ich Dein Posting, es hatte mich eben verwirrt. Grüße


desire

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ist das böse? Ich meine......ein grundstück hat doch niemand einfach so zu betreten, dann wird die Tonne halt nicht geleert wenn sie an der Strasse steht...so läuft das zumindest hier.


desire

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nicht an der Strasse steht meinte ich....


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es hätte aber auch jeden anderen erwischen können...


desire

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DAS ist klar.... blöde gelaufen auf alle Fälle....


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Vom Gefühl her würde ich sagen deine Freundin. Aber das ist nur mein Gefühl. Reinigungszeiten ist das bei Euch nicht auch 7 Uhr? Oder müsst ihr so früh schon den Schnee geschoben haben? Wenn da mehr kommt, ist ein Gang zum Anwalt fällig. Ich würde erst einmal gar nichts weiter dazu sagen.


Annika03

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Wenn ja, dann hat Deine Freundin gut Karten, denn auf einem privaten Grundstück besteht keine räumpflicht. Wenn der Müllmann duch das Tor gegangen ist, hat er bewusst die öffentliche Straße verlassen. Wenn nicht, könnte die Firma argumentieren, dass es nicht ersichtlich war ob es privates oder öffentliches Grundstück war. LG Anne Aber ich denke die Firma sucht einen schuldigen um nicht auf den Kosten für Arzt und Kranktage aufkommen zu müssen. Und was ich noch merkwürdig finden, woher weiß der Müllmann noch genau, dass es bei Deiner Freundin passiert ist? Es war dunkel, hat er extra noch nach dem Straßennamen und der Hausnummer geschaut?


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Naja, ich bin ja nur verpflichtet, den Gehweg zu räumen, der von der Öffentlichkeit benutzt wird. Auf meinem privaten Grundstück hat ja keiner was zu suchen. Auch wenn er es gut gemeint hat, hätte er die Tonne ja nicht holen müssen. Sie hätte ja auch leer sein können und sie sollte nicht geleert werden. Sonst hätte sie ja an der Straße gestanden. Ich bin der Meinung, er hat selbst schuld, er hätte das Grundstück nicht betreten dürfen, ist ja kein öffentlicher Gehweg. LG Pia


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Annika03

Das grundstück hat kein Gartentor. Es ist von einer hecke umrahmt die nur die Ausfahrt zur garage frei lässt. durch diese Einfahrt gelangt man auch zur haustür. Es ist aber eindeutig ersichtlich wo die Straße aufhört und wo das grundstück anfängt. Räumpflich hat sie keine...das grundstück hat keinen öffentlichen gehweg, nur die private Ausfahrt. Lg reni


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wieso haftet dann ein hausbesitzer, wenn z. b. jemand vor der haustüre steht und eine dachlawine kommt runter und der "besucher" wird verletzt? er hat dann ja auch das grundstück unaufgefordert betreten. ich würde mal die versicherung anrufen und nachfragen wie das rechtlich aussieht.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

sie, unbefugtes vertreten auf dem grundstück ist hausfriedensbruch. die frage ist: ist es schon diebstahl, wenn er die tonne da rausholt? ich wär stinksauer, wenn mir jemand auf meinem grundstück rumläuft. er hat da nichts zu suchen und sie auf ihrem grundstück keine räumpflicht. klarer fall von selbst schuld für den müllmann. meiner meinung nach.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Die Räum- und Streupflicht je nach Gemeindesatzung sind die Zeiten, von wann bis wann dies durchgeführt werden muss, unterschiedlich. Grober Anhaltspunkt: Mo-Sa 7-20 Uhr, Sonntag 8-20 Uhr. Würde aber mal nachhaken, warum er die Tonne einfach vom Grundstück geholt hat? Wurde eben extra nicht an die Straße gestellt, da noch nach wichtigen Papieren gesucht werden sollte............... drehe Spieß


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hi, muss sie diesen Service grundsätzlich nutzen oder hätte sie widersprechen können? Um wieviel Uhr war der Unfall? Ein Beispiel: Wenn man zu uns kommt, befindet sich der Briefkasten neben der Gartentür, die den Eingang zum Grundstück markiert. Pfeffert es jemanden davor hin, dann bin ich schuld, weil ich den Zugang außen nicht geräumt habe. Kommt nun der Postbote mit einem Paket, so muss er erst durch das Grundstück, um zum Haus zu gelangen. Donnert er auf dem Weg hin, weil ich nicht geräumt habe, dann bin ich immer noch schuld, denn zur Haustür beamen kann er sich ja nicht. Hier wäre, meiner Ansicht nach, zu klären, nach welcher Vorgabe er die Tonne direkt vom Hof geholt hat, d.h. ob er dazu Anweisung durch seinen Boss hatte, oder nicht. In dem Falle hätte er eigenmächtig gehandelt. Zu überprüfen wären auch die AGBs des privaten Dienstleisters, d.h. ob er einen Vertrag mit Deiner Freundin geschlossen hat. Der Vertrag bestünde auch dann, wenn sie seine Dienste in Anspruch nimmt. Ich würde es meinen Anwalt und dann die Versicherung durchchecken lassen, denn eindeutig ist die Situation keineswegs. Ist sie u.U. doch im Unrecht und reagiert nicht, dann wirft das kein gutes Licht auf sie. LG Fiammetta


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

der Unfall war wohl gegen 6.30 Uhr. Der Service sieht so aus, dass man da eine Tonne bekommt, einen Ausleerplan und die Tonne dann 4 wöchig geleert wird. Ob sie da was unterschrieben hat..keine Ahnung. Natürlich muss man das nicht machen wenn man nicht will. Man kann das papier genauso in den Container werfen. naja..ich schau mal was sie jetzt macht. Sie wollte noch die versicherung anrufen. keine Ahnung was da rausgekommen ist. lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo! Bei uns werden die Tonnen auch geholt. Wenn es schneit und glatt ist, stellt Herr Fredda die Tonne, die dran ist, immer hoch auf den Gehweg. Das ist nicht einfach nett von denn Müllwerkern (heißt das so???), denn sie haben ja extra einen "Tonnenhinsteller", damit der Wagen gut greifen kann, und einfach nett von Herrn Fredda. Ich meine, wenn ich WEISS, es ist üblich, dass die Tonnen vom Hof geholt werden, stelle ich die Tonne auch raus. Also würde ich wohl meine Versicherung dranlassen. Lg Fredda ohne Papiertonne, wir müssen das Papier selber wegbringen


Reni+Lena

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na hier werden die noch von hand geleert *g* naja..sie wollte die Tonne ja nicht ausgeleert haben (holzofen Anzünden) Lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

dann sollen sie die tonne so stellen, daß der müllmann sie nicht sieht. ich finde es sehr nett von dem mann, weil es hätte ja auch sein können, man hat es einfach verpennt, die tonne rauszustellen. bei uns kämen die nie auf die idee und wenn ich das mal vergesse und meine tonne ist voll, dann hab ich ein problem, weil papiersammelstellen gibt es hier keine mehr


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

kann nicht ausschlaggebend sein. Das tut der Briefträger und Zeitungsausträger auch - auch in aller Herrgottsfrühe. Prinzipiell denke ich schon, dass da der Grundstückseigentümer haftet. Wie es in dem speziellen Fall aussieht...keine Ahnung. Zu Klärung solcher Zweifelsfälle haben wir Rechtsanwälte und Gerichte - oder man eignigt sich halt gütlich..


Reni+Lena

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Aber man kann doch nicht verlangen, dass um 6.30 oder auch um 9 Uhr ein ganzes grundstück geräumt ist weil irgendein Heini da was rausholen möchte. Der Weg zur Haustür...ok...lass ich mir wegen dem Postboten noch eingehen..aber doch nicht überall oder? Die Mülltonne stand ja nicht an der huastür sondern ganz woanders an der garagenwand. lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Und im Sommer weinen sie dann wieder, wenn die pösen Müllmänner die Tonne NICHT holen... Es kommt doch drauf an, wie es ÜBLICH ist dort. Lg Fredda


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ich denke, da greift die Haftprlicht des Eigentümers. Als Besitzer muss er sein Grundstück schon so halten, dass es für Betretende ungefährlich ist. Bei uns hat mal ne Dachlawine die Scheibe eines drunter parkenden Autos zertrümmert. Waren wir in der Pflicht, auch wenn man nicht erwarten kann, dass man ständig das Dach leerräumt.


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ich erinnere mich gerade an eine sache die uns mal passiert ist. käme aber in etwa gleich denk ich... ich hab mal ne zeitlang die wochenendreklame ausgetragen. das waren immer so 12 päckchen a 260 prospekte. unser lieferant war zu faul, seinen sackkarren aus dem wagen zu wuchten und die päckchen die 5 meter bis zur haustüre zu karren. also setzte er seinen transporter rückwärts in unsere einfahrt. und peng, knallt er gegen die treppe. reifen kaputt, stoßstange kaputt. wir mussten damals nix zahlen... wir hatten ihm ja nicht erlaubt, reinzufahren. kann man das vergleichen? *lach*


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Ne, ich glaub, das kannst du nicht vergleichen. Der muss ja gucken, wo er hinfährt. Aber man kann und muss nicht immer erkennen, ob es glatt ist oder ob sich eine Dachlwine lösen könnte.


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

es hätte genauso gut die zeitungsfrau sein können oder der postbote oder oder oder... am wochentag muss ab 6 uhr geräumt werden. am wochenende und an feiertagen ab 8 uhr


Reni+Lena

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und wieviel vom grundstück? Die Tonne stand nicht auf dem Weg zur haustür, sondern ganz woanders. Muss man jetzt auch den garten frei schaufeln weil da jemand reingehen könnte???


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

was, wenn eine dachlawine runtergekommen wäre? oder ein eiszapfen? ich würde sofort die versicherung anrufen und sie die sache klären lassen. wozu hat man eine? die übenehmen das normalerweise und du musst dich nicht rumstreiten. jeder normale hausbesitzer hat auch eine hausrechtschutzversicherung. sollte normal so sein.


Reni+Lena

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sie ist am Klären...ich berichte später mal was die versicherung sagt. Finde das selber sehr interessant weil wir den gleichen Mülltonnenanbieter haben. ich räume selten meinen hof....hab auch keinen gehweg...warte lieber auf tauwetter *g* lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

doch, ich räume eigentlich alle wege auf dem grundstück. weil wir unser holz im schuppen haben und dort jeden tag hin müssen. sonst kämen wir nicht mehr durch garage haben wir keine, aber das auto steht nachts auf dem grundstück, also muss ich die einfahrt auch komplett räumen. sie ist etwas ansteigend und wenn ich das nicht tun würde, kämen wir mit dem auto kaum rauf. erzähl mal wie das ausgeht, würde mich interessieren.


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selbst oder gerade wenn geräumt ist, kann es rutschig sein,. Kommt auch immer drauf an, was für Schuhe man anhat. Bei unserem Eisregen neulich war ÜBERALL Spiegelfläche. Aber wie gesagt - im Zweifel entscheidet das Gericht nach Berücksichtigung aller Umstände. Wird halt dann teuer für den, der vor Gericht verliert.....


oma

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Bei selbstbewohntem EFH, wenn also nichts vermietet ist, reicht die Privathaftpflicht, in der dieser Baustein enthalten ist. In unklaren Schadenfällen hat die Haftpflichtversicherung in etwa die Wirkung einer Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt nicht nur die Entschädigungen, sondern wehrt auch ggfl. ungerechtfertigte Ansprüche ab. http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausundgrundhaftpflicht.html


Mitglied inaktiv

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ja, ich sprech ja aus erfahrung, weil ich nachts die tageszeitung austrage und da nie was geräumt ist. schlimm isses, wenn schnee liegt und drunter ist eis, das sieht man dann ja nicht. ich hab aber gott sei dank so schuhkrallen, die ich immer anzieh. sonst hätte es mich schon oft langgelegt. heimtückisch ist auch, wenn kein schnee liegt, es aber gefriert und am tag vorher wasser vom dach tropfte. dann haste vor den hauseingängen immer wunderschöne eisflächen :( da helfen oft nichtmal die schuhspikes.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

scheint wohl das falsche Schuhwerk angehabt zu haben, der Gute!!! Normalerweise zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Der Geschädigte muss nachweisen, wie+ wo er zu Schaden gekommen ist und ob er passendes Schuhwerk an hatte. Das mit dem Grundstück betreten ist auch so eine Sache, da es nicht eingefriedet ist... Ich würde es einfach mal der VErsicherung melden und die Sachlage schildern.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

RÄUM- UND STREUPFLICHTEN In geschlossenen Ortschaften sind in aller Regel die Gemeinden für die Sicherheit der Gehwege zuständig. Sie wälzen diese Aufgabe oft auf die Anlieger ab. Dabei gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Baden-Württemberg Im Winter muss tagsüber bei Bedarf unverzüglich gefegt und gestreut werden. Dabei muss mindestens eine Breite von 1,5 Metern freigehalten werden, wobei abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden ist. Die Gehwege sind werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zu räumen. Bayern Nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen die Gemeinden den Beginn der Räum- und Streupflicht nicht vor 6.00 Uhr und das Ende nicht nach 22.00 Uhr legen. In diesem Zeitrahmen sind die Sicherungsmaßnahmen dann so häufig zu wiederholen, wie es aufgrund der Witterung erforderlich ist, um Unfälle zu verhindern. Berlin Schnee ist in Berlin unverzüglich nach dem Ende des Flockenfalls zu beseiti-. gen. Wenn der Schneefall nach 20.00 Uhr andauert, so sind Schnee und Glätte am nächsten Morgen bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr zu beseitigen. Bremen In Bremen muss an Arbeitstagen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen beginnt der Winterdienst um 9.00 Uhr. Hamburg Anlieger in Hamburg müssen an Wochentagen bis spätestens 8.30 Uhr räumen und streuen. An arbeitsfreien Tagen ist der Bürgersteig bis spätestens 9.30 Uhr freizufegen. Schleswig-Holstein In diesem Bundesland besteht die Streu- und Räumpflicht an allen Tagen zwischen 8.00Uhr und 20.00 Uhr. Übrige Bundesländer Die übrigen Bundesländer verzichten in ihren Straßen- und Wegegesetzen auf konkrete Räumzeiten. Anlieger sollten deshalb die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachten. Danach beginnt der Winterdienst je nach den örtlichen Verhältnissen gegen 7.00 Uhr, wenn es am vorherigen Abend oder in der Nacht geschneit oder gefroren hat. Die Streu- und Räumpflicht endet gegen 20.00 Uhr. Während dieses Zeitraums sind die Arbeiten bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen. Allerdings müssen Bürgersteige nur im Innenstadtbereich in ihrer ganzen Breite geräumt werden, ansonsten reichen 1 Meter bis 1,2 Meter. Bei einer Haltestelle für öffentliche Busse müssen Gehsteige aber bis zur Fahrbahnkante sicher benutzbar sein. Also ich würde tatsächlich mal nachhaken, warum er einfach die Tonne vom Privatgrundstück geholt hat! (welche gar nicht abgeholt werden sollte s.o.)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

An Werktagen sind ab 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr die Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Mitteln wie Sand oder Splitt zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Nur bei besonderer Glättegefahr (an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Dies Arbeit ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.