Mitglied inaktiv
Hallo, bei mir im Mietvertrag steht das ich alle Kleinreparaturen bis 120 Euro selber zahlen muß. Nun mußte ich im Dezember meine Antennenbox wechseln lassen und Messungen durchführen lassen. Der Mann meinte da es zum Haus gehört müßten die Rechnung übernehmen. Jetzt habe ich von der Hausverwaltung eine Rechnung von dem Antennendienst bekommen von 85 Euro mit dem Hinweis das ich alles bis 120 Euro selbst zahlen muß. Nun wollte ich mal fragen ob die Klausel rechtswirksam ist und ob dich die Rechnung beszahlen muß. Danke
wenns im mietvertrag so steht, ja, das gleiche problem hatte ich auch am waschbecken. hatte es gemeldet und dachte es ist eine lapalie, von wegen, hatte mich 55 euro gekostet, seit dem melde ich nix mehr wenn was kaputt geht.
ja ich würde auch sagen da es im mietvertrag so steht muss man es selbst bezahlen.... lg
"Reparaturen (Instandsetzungen) an der Mietsache muss nach dem Mietrecht grundsätzlich der Vermieter bezahlen, sofern der Mietvertrag keine anderen Bestimmungen enthält. Ebenso trifft den Vermieter die Zahlungspflicht alleine, wenn die im Mietvertrag verwendete Klausel unwirksam ist. Details dazu weiter unten. Nur für kleine Schäden an Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, kann im Mietvertrag wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten trägt. Eine solche Klausel wird allgemeinen als "Kleinreparaturklausel" oder "Bagatellschadensklausel" bezeichnet. Solche Teile sind (BGH NJW 189, 2248): Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse Rolladengurte, Verschlussvorrichtungen für Fensterläden. Unwirksam ist eine Vertragklausel, die regelmäßig im Mauerwerk oder in der Wand verlegten - Gas- und Wasserleitungen und die elektrischen Leitungen erfasst. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - Az: VIII ZR 91/88. Alle unter Putz befindlichen Einrichtungen der Wohnung können mangels zugänglichkeit von Außen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. So stellt zum Beispiel die Reparatur eines Rolladenkastens keine "Kleinreparatur" an den Bedienvorrichtungen für Rolläden dar, der Mieter muss diese Kosten nicht übernehmen. AG Leipzig, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120-121. Siehe dazu auch >> Rolladen. Auch die Reparatur des in einem WC-Spühlkasten eingebauten Schwimmerventiles stellt keine "Kleinreparatur" in diesem Sinne dar, anders nur dann, wenn der Hebel, mit dem das Ventil von außen durch den Mieter betätigt wird abbricht oder sonst funktionsunfühig wird. Das Schwimmerventil unterliegt nämlich nicht dem Zugriff des Mieters. Der Mieter ist nicht zur Zahlung von Instandsetzungskosten verpflichtet, wenn im Vertrag keine solche Klausel vereinbart ist oder die vereinbarte Klausel unwirksam ist." LG FrauKrause
Mir kam es nur komisch vor das der Mann vom Atennenienst gesagt hat das die Box zum Haus gehört und die Hausverwaltung zahlen muß. Ich bin letztes Jahr am 15.5.2010 hier eingezogen und beim Mietvertrag steht Fassung 7.2008 Daher frage ich mich ob das jetzt in die Sache von der Hausverwaltug fällt oder ob ich das bezahlen muß. Ein Tv anschluß müßte doch eigentlich verfügbar sein und wenn der kaputt geht müßte doch dann die Verwaltung zahlen?
Hi, wenn Du dann aber ausziehst und bestimmte Teile sind nach wie vor beschädigt oder defekt, dann hast Du den Dreck im Schachterl, soll heißen: Du blechst trotzdem oder gerade deswegen. Andere Lösung, Du behebtst die Schäden selbst, um hinterher keine böse Überraschung zu erleben. LG Fiammetta
bin ja am ausziehen, aber bisher ist nichts mehr kaputt gegangen. habe der vermieterin auch gesagt, das bei den preisen ich nix mehr melde und sie gefragt, ob ich die neue sifferung am waschbecken mitnehmen kann und die alte wieder drunter baue bei den preisen ![]()
Hallo, verlasse dich besser nicht nur auf den Mietvertrag, denn der kann veraltet sein. Wir selbst haben die Erfahrung letztes Jahr gemacht und sollten eine Rechnung von über 700€ zahlen, da im Mietvertrag die Klausel stand, das wir bis 2000€ im Jahr selbst zu tragen hätten. wir haben dieses vom Mieterschutzbund prüfen lassen und brauchten nichts zu zahlen. Bist du im Mieterschutzbund? Anmeldung lohnt sich! LG
habt Ihr freien Zugang und benutzt dauernd die Box, bzw. hantiert daran direkt herum? Im übrigen muss die Verwaltung sowieso in Vorkasse gehen. Auch habe ich von einem Höchstbetrag gelesen (80,00 EUR, ist aber aus 06 gewesen der Artikel) google hilft. VG FrauKrause
...wurde gemessen und wofür dienen die Ergebisse? ????????????????ß
Ich hatte keinen Empfang mehr und hantierte auch nicht daran rum, da steckt nur der das Antennenkabel drin.
Also ich seh das so das es wie ein Wasserhahn oder ein Briefkasten der defekt ist vom Mieter zu zahlen ist. Aber wie ist das, wenn jett was defekt ist was 180€ kostet, zahlst du dann 120 und die 60 oder zahlen die dann alles?
Wir haben diese Klausel auch im alten Mietvertrag gehabt in Höhe von 78 Euro, allerdings hat der Betrag nur Abnutzungsgegenstände wie Rolladen, Türen, Abflussreinigungen oder Fenster reperaturen beinhaltet, alles andere wie Antennendosen, das nachziehen der Fensterschaniere und/oder Türschaniere sind eigentlich vom Vermieter zu tragen.
Hi, diese Kleinreparaturklausel hat schon ihren Sinn, denn anderenfalls heben sich schnell Mieteinnahmen und Schadensbehebungen für den Vermieter auf - was nachvollziehbarerweise nicht in dessen Interesse liegt und den Mieter zu mehr Vorsichtnahme bringen soll. Gut, läßt sich nun diskutieren, ob das Sinn macht oder nicht. Grundsätzlich muss heutzutage die Möglichkeit eingerichtet sein, ein Telefon und einen Fernsehapparat anschließen zu können. Du hast aber z.B. kein Recht auf 350 Programme oder einen speziellen Internetanschluss, d.h. dafür bist Du selbst zuständig, es sei denn, in Euerem Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Hier könnte also festgehalten sein, dass Ihr mit Eueren Mietzahlungen einen bestimmten Fernsehanschluss mitbezahlt. Nun mußt Du aber, wie heutzutage üblich, einen bestimmten Betrag für Kleinreparaturen selbst übernehmen. Bevor ich jetzt eine nette Diskussion mit dem Vermieter lostrete, würde ich also erst einmal in den Mietvertrag gucken. LG Fiammetta
Hallo, Dose in der Wand kaputt, also muss der Vermieter die Kosten tragen. Hast ja keinen Schalter aussen abgebrochen. Du wohnst auch noch nicht so lange dort, ich denke die ersten 6 Monate gibt es eine Anfangsgewährleistung, so dass der Vermieter den Schaden sowieso beheben muss.
Hallo, Dose in der Wand kaputt, also muss der Vermieter die Kosten tragen. Hast ja keinen Schalter aussen abgebrochen. Du wohnst auch noch nicht so lange dort, ich denke die ersten 6 Monate gibt es eine Anfangsgewährleistung, so dass der Vermieter den Schaden sowieso beheben muss.