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Mieterfrage

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Mieterfrage

amynona

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Hallo, wir wohnen seit 8 Jahren hier zur Miete. Jetzt fällt unserem Vermieter ein, ab diesem Jahr eine zusätzliche Miete für jedes Fahrrad, dass im Keller abgestellt wird, von 5€ im Jahr zu erheben.... Ist so etwas Rechtens? Darf er das verlangen? Danke und LG Amy


jamelek

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Antwort auf Beitrag von amynona

Hallo! was steht in eurem bestehenden Mietvertrag? ist da die Nutzung vom Fahrradkeller aufgeführt? Dann kann Sie hier nicht nachträglich eine Miete erheben. Stellt sie den Keller jetzt neu zur Verfügung, kann sie den auch vermieten. LG Jamelek


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jamelek

ganz einfach - Fahrrad in die Wohnung stellen, nix 5 Euro.


Bigmama081108

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Antwort auf Beitrag von jamelek

ist es ein Fahrradkeller oder dein Keller? Also so viel ich weiß darf man kein Geld für abgestellte Fahrräder verlangen. Jedenfalls nicht pro Rad. Steht in deinem Mietvertrag das in der Miete der Fahrradkeller mitgenutzt werden kann? Dann darf der Vermieter erst recht kein Geld verlangen. Geh doch in den Mieterverein. Deutscher Mieterbund heißt des. Da sind wir auch. Kostet im Jahr 50 Euro. Die helfen dir bei ALLEN Rechtsfragen. Ist echt gut. Da kannste mal nachfragen. Später dann, wenn du 3 mon, dabei bist und es bei einem Fall vor Gericht geht, musst du die Prozesskosten nicht bezahlen. Würde ich JEDEM Mieter empfehlen. Denn es kann immer irgendwie ärger mit dem Vermieter geben.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Bigmama081108

ja, beim Mieterbund bekommt man Beratung und die übernehmen auch die Schreiberei mit dem Vermieter. Die Prozeßkosten sind hier auch nach drei Monaten nicht versichert, da die Kellersache vor EIntritt in den Mieterbund begonnen hat.