SAKURA77
hallo, meine lfz wurde per arbeitsvertrag ausgeschlossen. das heißt, ich ( zu 90 % provisionsabhängig ) bekomme im krankheitsfall (ebenso wie im urlaub) das geld, welches an meinen kunden in dieser zeit erwirtschaftet wird und nicht einen durchschnittlichen lohn. nun bin ich erstmalig für längere zeit komplett außer gefecht gesetzt und dementsprechend kann ich keine provision erwirtschaften. dank urlaubszeit gibt es auch niemanden der mich entsprechend vertreten kann oder aufträge entgegen nehmen kann. kann ich dagegen ohne riesen welle angehen ? auf kulanz meines ag kann ich, aus erfahrung anderen gegenüber, leider nicht hoffen lg sakura.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html Wenn ich das richtig sehe, so ist diese Regelung in deinem Arbeitsvertrag nicht das Papier wert auf dem sie steht. Nur wirst du da vermutlich Klagen müssen, wenn dein Arbeitgeber sich stur stellt.
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