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@Leena falls du das zufällig siehst... Frage wegen Steuerbescheid

@Leena falls du das zufällig siehst... Frage wegen Steuerbescheid

einafets

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Wenn man über Elster Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegt, weil ein größerer Posten nicht berücksichtigt wurde, wird dann alles nochmal automatisch überprüft? Auch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist? Muss ich außer der Frist was beachten? Oder falls sich sonst jemand damit auskennt... Danke.  


Leena

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Antwort auf Beitrag von einafets

Der Einspruch wird personell bearbeitet, ob dann noch mal alles überprüft wird, kommt auf den Einzelfall an.  Günstigerrechnung Kindergeld-FB läuft aber automatisiert bei der Berechnung/Probeberechnung.  Fristen beachten, Einspruch möglichst inhaltlich begründen. Mehr ist eigentlich nicht zu beachten. Ach so, eins noch: Falls Du wüsstest, dass Du in einem anderen Punkt zu viel bekommen hättest, könnte beim Einspruch eine Verböserung drohen. Die muss aber angekündigt werden und dann kann man den Einspruch noch zurück nehmen. Alternativ statt Einspruch Antrag auf schlichte Änderung wegen dem nicht berücksichtigten Posten stellen. Dann ist betragsmäßig eine Kompensation eingeschränkt und Du kannst nicht schlechter gestellt werden als bisher. 


einafets

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Antwort auf Beitrag von Leena

Hallo und Danke, eine "Verböserung" ;) kann eigentlich nicht passieren. Die haben einfach einen Posten, den wir bisher noch nie hatten und der nicht automatisch übertragen wird, ignoriert/übersehen.   Ich will das eigentlich auch über Elster machen, aber das Formular hat mich erst mal erschlagen...  Wenn wir gemeinsam veranlagt sind, müssen wir dann da beide auftauchen, oder reicht es wenn da mein Mann als "Einspruchsführer" erscheint? LG  


Leena

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Antwort auf Beitrag von einafets

Legt beide Einspruch ein, das ist für alle Beteiligten am einfachsten (bei Elster kannst Du mehrere Einspruchsführer erfassen). Sonst muss sich irgendein armer Finanzbeamter darüber Gedanken machen, ob Dein Mann für Euch beide Einspruch einlegen wollte oder nur im eigenen Namen, ob man Dich zu dem Verfahren hinzuziehen muss oder nicht, wem gegenüber ein Änderungsbescheid wirkt...