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läuse

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kris28

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hallo ich hoffe ihr könnt mir eine frage beantworten. der kiga meiner hatte drei wochen zu, morgen erster tag. die tochter meiner freundin wrude heute gegen kopfläuse behandelt(notapoth.) sind alle kaputt? kann sie morgen wieder gehen? oder wäre es nicht besser sie noch rauszula ssen? ich sagte ihr sie muss den kiga schon informieren da normalerweise ein attest gebraucht wird! vielen dank soweit!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kris28

bei den derzeitigen mittel ist kein attest mehr notwendig und man kann auch sofort wieder in die schule..oder eben auch kiga so die aussage hier vom doc und vom gesundheitsamt. aber denke das wird jeder kiga anders handeln


glückskinder

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Bei uns nicht so. Du brauchst eine Arztbescheinigung. Wird so vom Gesundheitsamt vorgeschrieben.


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Antwort auf Beitrag von glückskinder

ja bei uns halt ned...scheint jeder anders zu handhaben.


Suschi

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Antwort auf Beitrag von kris28

Ich würde mein Kind zu Hause lassen - ich hätte aber dazu auch die Möglichkeit. Man weiß ja nie, ob alles so weg ist. Nissen sind ja hartnäckig....


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Antwort auf Beitrag von kris28

Hallo, bei uns darf das Kind einen Tag nach der Behandlung wieder in den Kindergarten. Es muss dann in bestimmten Abständen wegen der Nissen weiterbehandelt werden, aber eine Ansteckung ist lt. Gesundheitsamt nicht mehr möglich. Wenn im Kindergarten Läuse auftreten, müssen alle Kinder 6 Wochen lang einmal die Woche nass ausgekämmt werden (Nissenkamm). Grüße Andrea


Suschi

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Wer macht denn das? Die Eltern, der KiGa....find ich ja interessant. Wer kontrolliert das?


snow-fee

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Antwort auf Beitrag von Suschi

Hallo, also erstmal wäre es interessant zu wissen, welches Mittel sie benutzt hat (sehr gut ist, wenn richtig angewendet: Nyda ). Außerdem dürfen bei uns die Kinder nur mit Attest wieder in die öffentl. Einrichtungen wo vermerkt ist das die Kinder weder LÄUSE noch NISSEN haben. LG Snow


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von snow-fee

Ja, dieses Mittel finde ich auch sehr gut. Wir hatten das glück, es schom mehrmals anwenden zu dürfen...


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Antwort auf Beitrag von Suschi

Der Kiga *lach* - schön wär's! Nein, das machen die Eltern (hoffentlich), Kontrolle Fehlanzeige... Auf dem Infoblatt des Gesundheitsamtes sind Datumsspalten für das wöchentliche Auskämmen vorgesehen (Selbstkontrolle), aber wie gesagt, Rechenschaft muss keiner ablegen. Aber im Zweifel kann das Gesundheitsamt sagen: Wir haben unseren Teil getan Grüße Andrea


Mitglied inaktiv

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glückskinder

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Antwort auf Beitrag von kris28

Sie muss zum Arzt. Würde ich als Lehrer und Erzieher verlangen, denn wer garantiert mir denn, dass sie wirklich eine behandlung gemacht hat.


Anja71

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Der Arzt kann dir zwar etwas für Läuse verschreiben, aber ob es es hinterher auch kontrolliert ist fraglich. Bei uns ist es von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Im Gymi haben wir nichts gebraucht, in der Grundschule wollten sie ein Attest vom Arzt. Wobei ich sagen muß, daß der Arzt uns gar nicht gesehen hat. Habe mir das Rezept abgeholt und am nächsten Tag das attest das ich mein Kind behandelt habe. Also eine Garantie über wirklich erfolgte Behandlung wirst du nie bekommemn.


platschi

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Antwort auf Beitrag von Anja71

Neueste Regelung an den Berliner Schulen - bei Läusen braucht ein ärztliches Attest nur vorgelegt werden, wenn das Kind innerhalb von sechs Wochen erneut Läuse hat. Sprich beim ersten Mal kann man selbst behandeln und das Kind am nächsten Tag in dei Schule schicken. denke mal, das gilt zumindest hier auch für den Kiga.


kris28

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Antwort auf Beitrag von platschi

vielen dank an alle! sie ruft heute einfach im kindergarten an und fragt nach. mensch jetzt hab ich schon dieses (psycho) jucken:-)