Benedikte
Hallo Vallie, vielen Dank fuer den Hinweis. Eine liebe Kollegin, auch Hobby Vermieterin, hatte mir das Urtaeil auch schon vor die Nase gealten weil sie meinte, ich duerfe meinem Mieter die Hundehaltung nicht verbieten. Was ich ihr aber gesagt habe und Dir auch ist, dass dieses Urteil genau ncht meinen Fall behandelt. Verboten ist es, Hundehaltung kategorisch, per AGB oder Kleingedrucktem, automatisch auszuschliessen. Das ist bei mir nicht der Fall. Da steht, dass Hundehaltung NUR mit Zusti8mmung des Vermieters moeglich ist. Sprich, es muss immer dieser prozess, dieser Dialog ind Gang geetzt werden. der eine fragt, der andere anteortet, man beschaeftigt sich. Das ist gefordert, die abwaegung der unterschiedlichen Interessen. Und das habe ich gemacht, dokumentierbar. Zum einen ja hier im Forum, zum zweiten in ausfuehrlichen mails. Nicht nur einer, der hatte mic ja zugeballert und ich habe immer ausfuehrlich und Freundlich geantwortet, warum ich das nicht will. Und in diesem Fall kann man das ausschliessen. Von daher, ich bin sicher, dass meine Nichtzustimmung gerichtlicher ueberpruefung standhielte. Wobei ich inzwischen fast sicher bin, das der Hund laengst angeschafft ist. Ich komme fast nie dahin, wenn sich niemand beschwert, werde ich es nicht erfahren bis vielleicht zum auszug und dann ist es zu spaet. aber danke, dass Du an mich gedacht hast
so las ich das auch im Urteil. Nicht der bei dir vorliegende Sachverhalt..... Die für dich wesentlichere Frage ist wohl, wie du vorgehen wirst, falls sich Nachbarn beschweren oder du beim Auszug Schäden durch den Hund feststellst.
ich halte mich jetzt eisern gutglaeubig nach Aktenlage ist der Hund nicht da wenn sich niemand beschwert, was er mir ja versprechen wollte und umso tunlicher drauf achten sollte als ich den hund ja verboten habe, wird nichts passieren dann erfahrte ich ja nichts vom Hund und Schaeden beim Auszug, seufz, ja. Aber vielleicht gibt es auch da keine, er uebernimmt die, er wollte ja x Versicherungen abschliessen und ansonsten ist es so, dass ich vor rund 12 Jahren die lezten groesseren Dinge gemacht abe, neues Bad, neuer Boden und so. seitdem immer nur bei Mieterwechsel mal Kleinigkeiten. Sprich, wenn ich das teil weiter an gute Mieter vermieten will fuer akzeptable Miete, dann muss ich e was reinstecken mal schauen
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