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"Kostgeld"

"Kostgeld"

dolunay

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Hallo! Ich nenne es mal "Kostgeld" Gibt es eine gesetzliche Regelung wieviel Geld ein Kind (Azubi oder schon ausgelernt) von seinem Gehalt zu Hause abgeben sollte? Viele Grüsse dolunay


Berlinga

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Antwort auf Beitrag von dolunay

20 % würde ich vorschlagen


shinead

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Eine gesetzliche Regelung? Nee, die gibt es nicht. Ihr könnt entsprechendes vereinbaren, oder eben nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Gesetzlich sicher nicht, das ist aushandelbar. Ich würde es abhängig davon machen, wie die familiäre Finanzsituation aussieht und / ob ich mein doch schon erwachsenes Kind "aus dem Haus" bekommen möchte. Wenn sich jemand festsetzt und dafür nichts tun wollen möchte, dann würde ich sogar 2/3 des Gehaltes einfordern. Aber wenns gut läuft, dann einen symbolischen Betrag.


dolunay

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Danke für eure Antworten Wisst ihr wie das Einkommen des Kindes angerechnet wird wenn man ALG 2 bezieht?


Paulinchen4

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Meine Söhne müssen nichts abgeben. Wenn der eine aber jetzt fertig ist mit der Ausbildung, gibt er den Betrag ab, den wir als Kindergeld nicht mehr bekommen. Das finde ich persönlich fair. Sehr viel wird er als Geselle auch nicht haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dolunay

Schwiegermutter bekommt Alg2, wohnt mit Tochter und Kind(auch Alg2 Empfängerin) und Sohn zusammen. Mein Schwager arbeitet, bekommt 1200 Euro. Miete rechnet das Amt durch drei, er zahlt ein Drittel der Miete und Lebensmittel, Strom und Telefon machen sie unter sich aus.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dolunay

für einen azubi in erstausbildung bekommt man noch kindergeld. solange mein sohn lernt und ich das kindergeld bekomm, verlang ich kein kostgeld. und anschließend überlasse ich ihm, wieviel er geben will und kann. eine regelung fänd ich blöd.. die gibts auch nicht


Holly87

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Also wir hatten das so gemacht, das meine Eltern das Kindergeld bekamen und ich dafür "kostenlos" gewohnt habe und Essen bekam. Bin dann zum dritten Lehrjahr ausgezogen und sie haben mir dann solange sie noch das Kindergeld bekamen mein Kantinenessen bezahlt.