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Kinderkrankentage

Kinderkrankentage

ed

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Hallo ihr lieben Mein sohn muss operiert werden und muss stationär ins kh und ich habe noch einen zweiten sohn. Jetzt möchte mein Mann die krankentage für den sohn nehmen. Da wir das erste mal das machen wollte ich mal fragen wie das funktioniert Julia


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von ed

Beim Arbeitgeber bescheid sagen, dass man von ... bis ... Kindkranktage braucht. Wahrscheinlich muss man es schriftlich machen in dem Fall und ihr müsstet vom Kinderarzt so einen Schein bekommen (im Grunde Krankenschein, da steht drauf, dass das Kind betreut werden muss), auf dem das bestätigt wird. Ist ja nicht anders, als wenn man sich selbst krank meldet, nur dass es das Kind ist. Jule


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Nicht wie bei einer au die Lohnfortzahlung!


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Ja, das ist ja klar. Dachte ich. Jule


CelinasMama

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Antwort auf Beitrag von ed

Hallo.. es kommt wohl darauf an wie es der Arbeitgeber geregelt hat. Ich bekomme normale Kinderkrankentage vom Lohn abgezogen und muss es bei der KK das Krankengeld beantragen, stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit meiner Tochter bekomme ich aber nicht vom Lohn abgezogen, warum auch immer. Sollte dein Mann sich mal erkundigen beim Chef. lg


ccs

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Antwort auf Beitrag von CelinasMama

Hatte das erst,war aber mit kind zuhause... Hab einen zettel ähnlich krankenschein,vom kiarzt bekommen,kopie an arbeitgeber,original an krankenkasse...auf dem zettel muss angekreuzt werden wer das gehalt für diese tage zahlt... Krankenkasse an arbeitnehmer Oder Arbeitgeber an arbeitnehmer,kk zahlt dann an arbeitgeber Ich hab das volle gehalt für diesen tag bekommen


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von ccs

Die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (ja, so heißt das Ding wirklich korrekt) hat keine zwei Blätter. Es ist auszufüllen, ob kein Anderer das Kind während dieser Zeit betreuen kann und wer die versicherte Person ist. Dazu kommen Kontodaten und die Bestätigung, wie viele Tage im Kalenderjahr bereits abgerechnet wurden. Weiterhin ist anzugeben, ob der Arbeitgeber (auch der ist zu benennen) Entgelt während dieser Tage zahlt oder nicht. Beim AG selber wird dann eine Kopie abgegeben und ein Antrag auf nicht bezahlten Sonderurlaub mit Begründung gestellt.