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Kinder gegen den willen zum Vater schicken??

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Kinder gegen den willen zum Vater schicken??

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ein problem und brauche hilfe! Meine Kinder sollen laut Anwalt zum Vater, der sich aber seit September 2010 nicht mehr gerührt hat. Meine Kinder sind 6 und 11 jahre alt. Meine große zucket beim wort Papa zusammen und fängt am ganzen Körper an zu zittern! Das Jugendamt hilft nicht und ich will und kann die Kinder nicht anlügen nur damit sie zum Vater gehen! In meinen Augen is das nur reine schickane von ihm, weil er erfahren hat, das ich in einer Partnerschaft bin. Meine Kinder sind beide in Ärztlicher Behandlung. Meine älteste hat ADHS und die kleine zu 95 % auch. Is aber noch in der Testungsphase! Ich möchte das meine Kinder aus freien Stücken zum Vater gehen wollen und nicht unter zwang! Was kann ich tun??


desire

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dir das alleinige Sorgerecht erstreiten? Brauchst du allerdings einen guten Anwalt. Frage wäre ja...warum die Kinder auf das Wort Vater so reagieren....Kinder sind normalerweise sehr offen bzw. neugierig gegenüber Menschen die sie länger nicht gesehen haben. September 2010 ist ja noch nicht sooo lange her....könnt ihr euch beide nicht mal zusammensetzen und das vernünftig klären? Ohne die KInder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

...ist nahezu unmöglich zu bekommen. auch nicht mit dem besten anwalt. in österreich vielleicht, aber nicht in deutschland.


desire

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In Österreich sicher auch nicht. Keine Ahnung...muss ich ehrlich gesagt zugeben....ich lese nur öfters von Fällen die erfolgreich waren.


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Antwort auf Beitrag von desire

aber einfach mal mitgeschwätzt. so kenn i di.


desire

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es ist aber nicht unmöglich.... und DU kennst mich SICHER nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

ein elter muß dazu nachweislich schaden zugefügt haben. da reicht aber deine definition von schaden nicht, sondern sie muß richtern "gefallen" und wie erwähnt zu beweisen sein. reicht nicht, daß ein elter im auto raucht oder sich nicht zu den hausaufgaben dazusetzt. so kenn i di. brot.


desire

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und so jemand redet in einem Threat über REspekt mit..... au man.....du hast so eben deinen letzten Rest Glaubwürdigkeit verloren...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

Das was du schreibst, heißt "Bedrohung". Ansonsten schließe ich mich inhaltlich Vallie an. LG Nicole


Mitglied inaktiv

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i mog di


desire

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sorry für den REchtschreibfehler.....allerdings endet so mancher ThreaD hier ja in Trick or Threat...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

Oder willst Du Vallie drohen? Ansonsten, hü oder hott, das ASR nützt in dem Fall sowieso nichts, weil der Vater trotzdem ein Besuchsrecht hat. Insofern: Selbst, wenn es einfach zu bekommen WÄRE - was es nicht ist - würde es der AP keinen Zentimeter weiter helfen. Gruß, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

Und dann heißt es Belohnung und alliteriert mit "Trick". "Threat" hingegen alliteriert nicht und hört sich deswegen bescheuert an.


Reni+Lena

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gibts dich auch noch??????? Hab dich vermisst!!!! # und mir schon Sorgen gemacht!!! lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Kein Grund, ich bin derzeit halt schwer beschäftigt. Bin auch gleich wieder weg - brauchst also keine Angst zu haben.....


Reni+Lena

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och ne...... und mit wem soll ich dann vernünftig streiten?????


shinead

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... den Grund, dass ein Elter die benötigten Unterschriften für Ausweise, Ummeldungen, Schulanmeldungen und sonstige Formulare verweigert. Ein- oder zweimal wird ein Richter die Unterschrift noch murrend ersetzen, danach ist Schicht im Schacht. Trotzdem: SR hat nix mit dem Besuchsrecht zu tun!


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Antwort auf Beitrag von desire

dann hast du weniger zeit. hoffentlich nimmst du kein iphone mit in den kreissaal.... ach mist, wird ja ne hausgeburt.


desire

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heiei...schön dass du mitfieberst...wusste ich gar nicht! IPhone hab ich keins......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

Mehr als kannst Du aber auch nicht oder?


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ja ich fiebere mit.


Treva

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meine nichte bekam vor kurzem das alleinige sorgerecht. aber auch nur deshalb, weil der kv spurlos verschwunden ist


Mitglied inaktiv

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du kannst das jugendamt um unterstützung bitten. evtl können die vermitteln und du kannst einen betreuten umgang erreichen. du kannst dir aber auch einen anwalt nehmen ( mußt du aber zahlen, auf beratungsschein würde ich es nicht machen ). du mußt alles dafür tun, die kinder zu bestärken. wie oft sollen die kinder zum vater lt anwalt?


shinead

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Was ist vorgefallen das die Kinder zittern? Ich würde in dem Fall erst einmal auf betreuten Umgang beim Jugendamt bestehen. Der KV hat das Umgangsrecht, das musst Du gewähren. Solange vom Vater keine Kindesgefährdung ausgeht steht ihm das Recht zu und Du musst und solltest alles tun damit Deine Kinder dort gerne oder zumindest vorbehaltlos hingehen. Mit 6 wird es schwer, aber wenn die Älteste nicht will, kann sie sich selbst einen Anwalt nehmen und das entsprechend versuchen durchzufechten. Gruß Corinna


Caipiranha

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Meine Freundin ist damals zum Kinderschutzbund, die haben sie unterstützt. Zwar kam sie nicht darum herum, daß der Erzeuger das Kind sehen durfte, aber nur im Beisein eines Mitarbeites des KSB in deren Räumen.


sylea

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es muss einen grund haben warum deine kinder so reagieren wenn sie nur das wort "papa" hören! hast du vielleicht ab und zu mal vor den kindern schlecht über ihn geredet? oder haben sie irgendwas mitbekommen wenn du über ihn geredet hast? wenn du weißt, dass er den kindern keinen schaden zufügt, also schlägt, erniedrigt oder ähnliches, solltest du anfangen über ihren vater gut zu reden so dass sie irgendwann ihn auch gut "im kopf" haben und gerne hingehen. wenn du dir allerdings sicher bist das er nicht so ist, solltest du dich unbedingt nochmal mit dem jugendamt in verbindung setzten und nach alternativen suchen! leider gibt es viele mütter die unbewusst dinge über den vater sagen was sich bei den kindern in die gedanken "frisst"! lg


deischuhzu

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wie? Die Kinder sollen zum Vater? Gibt es da ein Gerichtsurteil? Der Anwalt des Vaters kann viel verlangen. Erst wenn ein Umgangsrecht gerichtlich festgelegt worden ist, in welchem Umfang auch immer, sollte man sich daran halten. Aber das Gericht wird schon feststellen, ob hier nur begleiteter Umgang mit dem Jugendamt stattfinden soll oder ob eine Gefährdung für die Kinder vorliegt.