Gerit77
Ich hätte ein paar Fragen...wäre schön,...Viele Grüße! Gerit
Bezüglich Zäunen musst Du schon eure Bebauungspläne befragen. Das ist Gemeinderecht.
normalerweise darfst du bis 2m höhe bauen, die max. länge ist in einigen gemeinden gereglt. hier in minden aber nicht. wir könnten hier auf unserer gesamten länge 22m- den ohne genehmigung bauen. meine freundin ist am verwaltungsgericht und meinte es kommt eher auf die höhe als auf die länge an. genaueres sagt der bebauungsplan. ruf montag sonst einfach mal bei eurem bauamt an. bzw. google mal bei euerer stadt/ gemeinde oft sind die regeln online. lg christine
alles was drüber ist, braucht man eine baugenehmigung. das ist von gemeinde zu gemeinde verschieden. hier gibts neubausiedlungen, da sind nur maschendrahtzäune erlaubt. wieder andere siedlungen haben nur naturzäune, also sträucher und hecken. ich denk, da können wir nicht weiterhelfen
Studier mal das Einfriedungsgesetz deines Bundeslandes.
Hallo, das hängt davon ab, wo du wohnst. Eine Sammlung der Vorschriften findest du hier : http://www.nachbarrecht.com/gesetz.html Gruß Anna
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