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Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Sternenschnuppe

Hallo Der Mann meiner Nachbarin ist verstorben.  Er hat aus erster Ehe drei erwachsene Kinder. Seit Jahren kein Kontakt, sie lehnen meine Nachbarin ab.  Das Haus aus der ersten Ehe (Frau schon lange verstorben) wurde verkauft und vor 2 Jahren zogen sie neben uns ein.  Nur meine Nachbarin steht im Grundbuch. Ist aber komplett vom Erlös Haus 1 bezahlt worden.  Sie sind seit 10 Jahren glaube ich verheiratet.    Muss sie nun Angst haben die Kinder auszuzahlen weil es vielleicht eine Schenkung war und erst zwei Jahre rum sind? Oder fällt das Haus bzw. das Geld gar nicht in die Erbmasse? Vielen Dank für Antworten.   


Lillimax

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo, natürlich ist das Ganze Sache deiner Nachbarin. Sie kann sich dazu informieren, das ist nicht dein Job, auch wenn du hilfsbereit sein willst. Falls es dich doch selbst betrifft: Befrage dazu bei einem einmaligen Beratungstermin (ist nicht so teuer) einen Anwalt für Erbrecht. Die Kinder des Mannes erben gleichberechtigt mit der neuen Ehefrau, und zwar hälftig. Das heißt, 50 % erbt die Nachbarin, 50 % teilen sich die Kinder untereinander durch drei.  Was allerdings mit dem Haus der Nachbarin ist, das aus dem Erlös des ersten Hauses finanzier wurde, dazu kann dir hier wohl niemand etwas sagen, weil es auf die damaligen Umstände ankommt. Wir sind alle nur Laien.  LG


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von Lillimax

Ich wünsche Dir positivere Gedanken. Miteinander und Hilfsbereitschaft machen im Übrigen Freude. Probier es mal aus .....


Jorinde17

Antwort auf Beitrag von Lillimax

Bin da eher bei Lilymax. Als Laie unaufgefordert Beratung zu einer Erbsache zu geben, hat ja eigentlich nichts mit Hilfsbereitschaft zu tun, sondern wäre eher schädlich, weil es der Nachbarin im Zweifel völlig falsche Infos gibt. Manchmal ist der beste Rat und die beste Hilfe, dass jemand sich fachmännisch gut beraten lässt. Ich glaube, das meinte Lillymax hier (von der ich öfters schon sehr empathische und hilfsbereite Postings gesehen habe). Sei für deine Nachbarfreundin da, aber mische dich lieber nicht in die Erbsache ein. So was kann man nicht über ein Onlineforum abklären. LG  


Silvia3

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Nach meinem laienhaften Verständnis ist ihre Sorge begründet, da es sich wahrscheinlich um eine Schenkung unter Ehegatten handelt. Das ist jedoch eine so komplexe Fragestellung, da würde ich nicht lange warten, sondern sofort eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen. Insbesondere, wenn ein Testament vorhanden war und die Kinder auf Pflichtteil gesetzt waren, kann es problematisch werden, da Pflichtteile mit dem Tod des Erblassers SOFORT und in bar fällig sind.  


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von Silvia3

Danke Silvia. Ja, das wird sie machen vermute ich. Dachte jemand hat Erfahrung, ist ja vermutlich nicht so selten. Sie hatten einen sehr großen Altersabstand, war lange schon krank. Er wollte sie absichern, daher steht auch nur sie im Grundbuch. Aber eben erst 2 Jahre.... 


die_ente_macht_nagnag

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Testament suchen und Anwalt nehmen!


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ja, das wird sie machen. Dachte ich könnte sie etwas beruhigen, daher meine Frage. Siehe die Uhrzeit meiner Frage, ist heute Nacht passiert und das Haus war der erste Gedanke der Kinder als sie sie anrief :-( 


Mugi0303

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also wenn er das Haus komplett bezahlt hat mir seinem Geld und sie nur eingetragen wurde, liegt evtl. schon eine Schenkung des Grundstücks oder des Geldes vor.  Da sollte sie sich wirklich beraten lassen.    Viele Grüße Mugi 


Janet90

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hat er das erste Haus nach dem Tod der Mutter verkauft? Unter Umständen hätten sie ja dann schon mit dem Tod der Mutter geerbt und das Geld, welches er dann der neuen jüngeren Frau geschenkt hat, hat gar nicht zu 100% ihm gehört.  


Trini

Antwort auf Beitrag von Janet90

Richtig! Selbst wenn er mit seiner verstorbenen Frau ein Berliner Testament gehabt hätte, hätte er den Kindern schon mit der Heirat ihren Erbteil auszahlen müssen (das wäre rein rechnerisch (wenn nicht anders verfügt)  1/4 Haus gewesen). Über den Rest hätte er ein neues Testament erstellen dürfen. Trini