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kennt sich jemand mit der berechnung der kiga-kosten aus?

kennt sich jemand mit der berechnung der kiga-kosten aus?

anrosi

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hallo, ich habe eine frage zu der berechnung.wenn ein kind ab august in den kiga geht,ist es dann richtig,daß das einkommen der eltern für das gesamte jahr berechnet wird?der vater hatte die ersten 6 monate einen job und war dann arbeitslos,also auch schon zum eintritt des kindes in den kiga.spielt es da wirklich eine rolle,daß er monate vorher noch einen job hatte?in dieser zeit war das kind noch nicht im kiga,aber wurde von eine tagesmutter betreut.dadurch entstanden auch kosten,ziemlich hohe sogar.was ist mit den kosten?werden die nicht berücksichtigt?es ist ja geld,was definitiv nicht zur verfügung stand. die mutter arbeitet seit letzten september weniger,verdient also auch weniger.aber durch die neuberechnung(hohe gehalt floß ja für letztes jahr noch mit rein)wird jetzt wesentlich mehr verlangt.es nützt wenig,wenn das geld am jahresende bei der neuberechnung zurück kommt,er reißt jetzt ein loch. ach ja,widerspruch einlegen gibts ja nicht mehr,man soll gleich klage einreichen,so stehts im kleingedruckten.ist das die neue masche,weil das wahrscheinlich viele nicht machen(klage)?ich will der stadt ja nichts unterstellen,aber für mich sieht die ganze berechnung "komisch" aus. vielen dank,anrosi


Jessi86

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Antwort auf Beitrag von anrosi

Das ist meines Wissens egal. Es wird das Jahresbrutto ausgerechnet und dann anhand einer Tabelle geschaut, welcher Beitrag von euch gezahlt werden muss. Und das ist dann der Beitrag, der monatlich von euch gezahlt werden muss! Ggf. kommen auch noch Kosten für das Essen hinzu.


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hy Das ist tatsächlich Jahreseinkommen abhängig! Und es gibt auch "Entgeld Tabellen" wo du nachschauen kannst was auf dich Kostenmäßig zukommt. Da zu 90% die Kindergärten nach dem neuen KiBiz arbeiten, ist es dann auch noch abhängig welche Stunden du gebucht hast! Du kannst dich auch bei deinem JA erkundigen, die können dir da ganz gezielte Auskünfte erteilen! Hier bei uns ist es zumindest so, dass wir die letzten 3 Lohnabrechnungen vorlegen mussten um die Stufe zu ermitteln! Wenn dein Mann zur Zeit arbeitslos ist, wirst du eh den ALG Bescheid beifügen müssen! Sobald sich dann bei euch was ändert, müsst ihr dies allerdings auch wieder mitteilen und dann wird das neu berechnet!


biggi71

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Antwort auf Beitrag von anrosi

hallo, bei uns wird das einkommen im jahr vor dem eintritt berechnet. ich war zb in der zweiten stufe trotz alleinerziehend - mitten im jahr bin ich dann das zweite mal in die elternzeit gegangen und musste die zweite stufe weiterbezahlen, obwohl ich ja wesentlcih weniger geld hatte. frag beim jugendamt nach. wenn ihr den beitrag nicht bezahlen könnt, bekommt ihr einen zuschuss oder den kompletten beitrag bezahlt. lg


anrosi

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Antwort auf Beitrag von anrosi

hallo, vielen dank für eure infos. hab immer noch ne frage-durch mein höheres gehalt letztes jahr ist unsere stufe erhöht wurden.aber den betrg dieser stufe erreichen wir dieses jahr nicht.mein mann hat immer den gleichen lohn und ich weiß genau,daß ich in diesem jahr meine stelle nicht wieder aufstocke,also weiter den geringeren lohn haben werde.wir müssen also den betrag für die höhere stufe zahlen,bis zur neuberechnung am jahresende? und was ist mit den anderen ausgaben,werden die nicht berücksichtigt?wir haben ja trotzdem noch eine tagesmutter,die wir bezahlen. nochmals vielen dank,anrosi