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kein Frei wenn das Kind krank ist?

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kein Frei wenn das Kind krank ist?

caloderma

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Hallo Ab Aug werde ich wieder arbeiten. Normalerweise bekommt man ja..wenn das Kind krank ist..zusätzliche freie Tage um das Kind zu pflegen. Nun hörten wir von einer Bekannten dass das in unserem Fall nicht so ist. Ich bin gesetzlich krankenversichert und der kleine Mann ist privat über den Papa versichert. Stimmt es dass bei privat versicherten kids die Mutter keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Tage hat? Wer kennt sich aus? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von caloderma

huhu meine private würde das auch nicht abdecken ich bilde mir ein dass die Krankenkasse ja den Verdienst in der Zeit zahlt, oder ? Da hilft nur bei der kasse nachfragen meine debeka zahlt auch keine Haushaltshilfe oder Mutter-Kind-Kur ( wir sind aber alle privatversichert) dagmar


ursel

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Antwort auf Beitrag von caloderma

das ist richtig so. Das Kind muß gesetzlich versichert sein, damit du Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bei deiner gesetzlichen Kasse beantragen kannst. Wenn dein Kind privat versichert ist hast du leider Pech.


Trini

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Antwort auf Beitrag von caloderma

Frei bekommst du, aber kein Kinderpflegekrankengeld. Trini


Annika03

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Antwort auf Beitrag von caloderma

oder Überstunden abfeiern. Da ich 4 Tage in der Woche arbeiten kann ich auch manchmal den freien Tag schieben. Mit viel Glück hat aber auch die Oma mal Zeit. Ich bin übringens auch gesetzlich versichert und die Kinder privat über meinen Mann.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Annika03

gibt's denn keine Oma am Ort oder kann Papa mal Urlaub nehmen?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Annika03

...das darf Dir der Arbeitgeber nicht verwehren. Lediglich das Kinderkrankengeld wird Dir nicht ausgezahlt, falls das nicht in der Krankenversicherung Deines Sohnes inkludiert ist.


Ellert

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( ausser er ist halt beamtet, dann gibts Sonderurlaub je nach AG - Ich würde mit dem AG reden ob es nicht die Möglichkeit gibt für solche Fälle Überstunen anzusammeln und dann abzubauen denn sonst ist der Urlaub schnell weg. dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von caloderma

Ist bei mir auch so. Mein Arbeitgeber gewährt mir 7 Tage Sonderurlaub im Jahr, allerdings nicht zusammenhängend, aber besser als nichts. Ich wuerde einfach mal fragen, was euer Tarifvertrag regelt. ,


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von caloderma

Hast du denn mal mit deinem Arbeitgeber gesprochen wie er das bei sich regelt? Bei uns zb. muss ich weder Krank noch Urlaub nehmen. Wenn Kind krank ist dann kann ich einfach zu Hause bleiben.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von caloderma

Du vermischt zwei Dinge: Der freie Tag zur Pflege des Kindes ist im BGB geregelt und steht dir natürlich zu. Die Frage ist nur ob du jemanden hast der dir diesen Verdienstausfall ersetzt, wahrscheinlich nein, es wird von der PKV üblicherweise nicht gedeckt. Ist bei mir persönlich auch so. Zuhause bleibe ich aber natürlich trotzdem.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von caloderma

Der freie Tag steht euch zu. Aber ggf. nur auf Überstunden oder als unbezahlter Urlaub. Wir sind beide Beamte mit (Teil-) Privatversicherung. Wir müssten Sonderurlaub beantragen (ich glaube, jeder hätte 4 Tage pro Jahr und Kind?), aber wir nehmen dann einfach Überstunden, falls tatsächlich mal nicht eh einer von uns daheim ist. Ist einfacher so.


icki

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Hallo! Ja, das stimmt leider. Mein Mann ist privat versichert, aber kein Beamter, die zwei Kinder sind auch privat, ich gesetzlich. Die Private zahlt keinen Verdienstausfall. Ich muss zu Hause bleiben wenn ein Kind krank ist. Mache dies dann mit Überstunden. Mein Mann ist da leider keine Hilfe, er kann nicht spontan zu Hause bleiben. Aber mein AG ist da recht locker, kann man eh nicht ändern.... Haben niemanden der einspringen kann, so bleibe ich zu Hause. VG Icki