Hallo,keine Ahnung ob es hier reingehört,aber ich probiere es mal.Ich hab mir vor ein paar Monaten einen sehr teuren Bh gekauft,vor ein paar Wochen,war die Öse verbogen,zurück gebracht wurde heile gemacht,einen Tag später wieder die gleiche Öse kaputt,jetzt kann man nichts mehr machen meint die Verkäuferin,ist sie im Recht?
Antwort auf Beitrag von skaline35
Du kannst nach wie vor Deine gesetzlichen Mangelgewährleistungsrechte geltend machen. Du musst den Mangel anzeigen (hast Du gemacht) und der Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nachbesserung, sprich: Reparatur haben (hast Du suchgemacht, geht halt nicht zu reparieren). Jetzt kannst Du vom Vertrag zurücktreten, sprich: den BH zurückgeben, einen neuen dafür bekommen oder das geld zurückbekommen. Bekommst Du einen neuen BH, hast Du wieder die vollen Rechte.
Antwort auf Beitrag von Berlin!
Danke für die Antwort, werde nächste Woche nochmal ins Geschäft gehen
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