Meine_Zwerge
...setzen wir zum erben ein.... ersatzweise deren abkömmlinge unter sich nach den regeln der ges. erbfolge... Danke Miriam
Abkömmlinge sind Kinder (eigene oder adoptierte), deren Kinder, also die Enkel, Urenkel usw...
entweder setzen sich die Erbgeber gegenseitig als Erben ein oder jemand anderes, wenn der jemand vorher stirbt, dann erben dessen Kinder, Enkel, je nach dem wer noch da ist
Wenn du nicht mehr bist, dann deine bereits vorhandenen Kinder.
gesetzliche erbfolge heißt: für alle den pflichtteil (erst kinder, dann enkel etc.) LG
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