joso1
...lebenslanges Wohnrecht beantragen???? liebe Grüße Johanna
Ja, aber beantragt wird das nicht, sondern notariell eingetragen ins jeweilige Grundbuch.
ich weiß nicht, wo du das beantragen willst, aber ich denke, dass du entsprechenden Nießbrauch auf mehreren Grundstücken eintragen lassen kannst (ist ja keine Wohnpflicht).
Ja, sicher. Man kann bei entsprechender notarieller Vertragsgestaltung ja auch vermieten und die Miete zum Leben verwenden.
Gegenfrage: warum nicht? Wenn ich 37 Häuser besitze möchte ich doch gern selbst entscheiden können, wann ich wo wohnen möchte...
Ich hatte gerade einen Fall, da hat eine Frau ihrem Kind ihre Häuser vererbt und hat in jedem Haus an einer Wohnung o.ä. ein Wohnrecht für den Ehemann einrichten lassen. Warum soll das nicht gehen..?
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