Reni+Lena
kann mir jemand sagen, ob ich das Geld, das ich als "Übungsleiter" bekomme irgendwie angeben, oder sonst was muss? Dass ich es nicht zu versteuern brauche weiß ich inzwischen. Aber angeben wenn ich die Einkommensteuer mache? Man konnte mir keine konkrete Auskunft geben. Der Träger meinte nur, dass er keine Lohnsteuerkarte braucht weil das ganze als "Übungsleiter" abgerechnet wird. Ist ein gemeinnütziger verein. Sind 175 euro im Monat die da gezahlt werden. Sind also genau die 2100 Euro im Jahr die da steuerfrei sind. Lg reni
...ja, auch § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Einnahmen als "Übungsleiter" müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In der ESt-Erklärung 2010 war das Anlage N, Zeile 24, "steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen aus der Tätigkeit als ...", das war dann insoweit einzutragen und auszufüllen und i.d.R. die entsprechenden Nachweise beizufügen.
bist ein Schatz!!!! Dankeschön!
...gern geschehen.