Minimonster
Hallo, ich habe mal eine für uns aktuelle Frage, kenne mich so gar nicht aus... Bei uns im Ort wohnt schon seit etlichen Jahren eine ganz liebe Frau mit 4 Kindern, Asylantin, Kurdin. Sie sind alle gut integriert und haben viele Anlaufstellen, die sich alles ein bisschen mit um sie kümmern. Die Lebensumstände waren in der Türkei und tw. auch hier sehr schwer, die Mutter psychisch und physisch sehr angeschlagen, aber es ist gut, dass sie sich hier wohl fühlen, die Jungen sind Teenager und gut geraten, die Mädchen noch klein, aber hier geboren und heimisch. Nun ist in ihr Haus, in dem sie eine kleine Wohnung haben, eine - ich sage es absichtlich nicht wertfrei - richtig doofe Kuh gezogen, auch Kurdin mit zwei kleinen KIndern, die unserer Familie das Leben schwer macht. Sie beschimpft, droht, lärmt, provoziert (und es ist mir mal recht egal, warum), es muss sehr belastend sein. Die dritte NAchbarin (Deutsche) beschwerte sich auch mehrfach über sie, rief bereits dreimal die Polizei und will nun ausziehen. Ein Brief ist bereits an den Hausbesitzer gegangen, Protokoll über mehrere Vorfälle wurde geführt. Das würde "unsere" Familie auch gern, denn der Situation ist keiner von ihnen gewachsen. Die kids können das nicht in den Griff kriegen, die Mutter hat geradezu Angst vor der Frau - und wir Außenstehende machen uns Sorgen aller Art. Die Mutter kränkelt eh so viel und jetzt so ewtas. Nun wollen wir (etliche Familien, alle "Kümmerer"), dass sie hier bleiben und nicht "in die Stadt" müssen - eine Wohnung wäre frei zur Miete, aber etwas größer als von der Arge erlaubt und vielleicht auch teurer (weiß ich noch nicht). Kann ein Umzug dennoch genehmigt werden, die höhere Miete bezahlt werden, auch wenn sie teurer als die jetzige ist? Die derz. Wohnung ist allerdings zu klein, vielleicht dadurch auch billiger als momentan möglich wäre. Ich weiß nicht mal, ob die Miete von der Arge oder der Gemeinde gezahlt wird, der Mietvertrag wurde damals zwischen Besitzer und Gemeinde geschlossen. Die Mutter der FAmilie bat mich, ob ich morgen (!) mit ihr zur Arge gehe und wegen eines Umzugs mal frage, wir einen Antrag stellen und begründen können... Theoretisch mach ich das gern - und werde ich auch tun - aber ich fühle mich zu uninformiert, was den gesetzlichen Rahemn betrifft. Kann mir das einer "auf die Schnelle" oder in Kürze sagen ohne dass ich mich über google erst einlesen muss? (Ich bin noch nicht ganz gesund und würde lieber ins Bett...) danke für's Lesen und für die Hilfe! LG, M.
Welchen Aufenthaltsstatus hat die Familie? Ist sie als Asylbewerber anerkannt, läuft das Verfahren noch, oder ist das Verfahren durch und sie sind nur noch geduldet? Hat die Familie einen Anwalt, der sich um das Asylverfahren kümmert (falls es noch läuft)? Kurden werden selten als Asylanten anerkannt - das macht die Sache problematisch. Von wo beziehen sie ihr Einkommen - komplett von der ARGE, oder kommt da was von anderen Stellen (was u.U. abhängig ist von ihrem Aufenthaltsstatus - siehe oben). Offensichtlich weißt Du ja nicht mal, wer ihre Miete zahlt - auch das ist abhängig von Aufenthaltsstatus. Hat die Frau - wenn sie kränkelt - evtl. einen GdB - auch das könnte Einfluß auf den Aufenthaltsstatus haben? Gibt es einen Vater zu den Kindern? Oder mehrere? Zahlen die Unterhalt? Haben die einen Aufenthaltsstatus, von dem evtl. auch der Status der Kinder und demzufolge der Frau abhängt? Abhängig von Eurem Wohnort gibt es professionelle Stellen, an die die Frau sich wenden könnte. In München und Berlin könnte ich Kontakte vermitteln. Ein "besserer" Aufenthaltsstatus verbessert auch die Chancen eines Umzugs. Gruß, Elisabeth.
Guten Morgen! Ja, ich weiß, mein posting gestern war arg diffus und ungenau, aber so viel mehr wusste ich auch nicht. Inzwischen bin ich schlauer ;-), die Gemeinde hat mir den Status mitgeteilt (sie haben eine Niederlassungserlaubnis - gilt für ganz D.) und bekundet, dass ein Umzug auch kurzfristig ok wäre, da die Gem. davon ausgeht, die Wohnung kurzfristig neu belegen zu können. Jetzt geht's also darum, ob die angedachte Wohnung von der Größe und vom Preis im Rahmen des Erlaubten liegt, das werden wir versuchen, nachher mit dem Sb der Arge zu besprechen (wenn wir ihn denn heute wirklich zu fassen kriegen). So, ich muss los, nochmal danke für deine Antwort. LG, M.