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Ich bin gerade so erleichtert und muss mich mal mitteilen

Ich bin gerade so erleichtert und muss mich mal mitteilen

Weihnachtsfrau

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Mein Kind ist gerade seit fast einer Woche beim Vater, der sich aber nie an die gerichtlichen Regeln hält, die besagen, er habe mir mitzuteilen, wo er mit unserem Kind den Urlaub verbringt (konkrete Adresse ist zu nennen). Er hat mir wieder mal nicht den Aufenthaltsort genannt. Telefonate wurden "weggedrückt", ein Mal durfte ich eine Minute mit meinem Kind telefonieren, da stand er aber scheinbar daneben und hat "soufliert", sehr mysteriös das ganze Gespräch und schlau bin ich bezüglich des Aufenthaltsortes nicht geworden. Nun war ichseit der Abwesenheit meines Kindes paar Tage arbeiten, hab auch das Wochenende arbeitend verbracht und dieses Nichtwissen einigermaßen ausgehalten. Seit vorgestern Abend umfing mich plötzlich große Sorge und ich hatte das Gefühl, dass "irgendwas passiert". Ich war gestern kaum in der Lage, wirklich was zu bewerkstelligen und zu schaffen. Vor Sorge. Heute die Erlösung, Kind wurde von meiner Freundin bei einem örtlichen Event gesichtet, dem Kind geht es GUT! Ich bin soooo erleichtert! Brauchte nur mal jemanden zum "Reden". Liebe Grüße, W.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

das hört sich alles so krank und unzumutbar an....wie geht es dem Kind denn damit? Ansonsten Puuuuuuuuuuhhhhhhhhh


ninas

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

oje, das finde ich sehr heftig. Kann es wirklich angehen, dass eine Mutter nicht über den Aufenthaltsort des Kindes informiert werden darf? Sorry, ich freu mich natürlich mit dir über deine Erleichterung. Ich kann mir gut vorstellen was du gerade durchgemacht hast. Ich würde das nicht aushalten.


Weihnachtsfrau

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Antwort auf Beitrag von ninas

Doch, ich SOLL sogar laut gerichtlicher Festlegung informiert werden. Der Vater tut es aber einfach nicht. Ich könnte vor Gericht ein Ordnungsgeld gegen ihn versuchen zu erwirken, würde ihn ca. 300 Euro+ Gerichtskosten kosten, MICH aber Anwalts- und Gerichtskosten.


ninas

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Schöne Sch...e Ordnungsgeld nutzt dir auch nichts. Vielleicht könntest du sogar über die Polizei den Aufenthaltsort ausfindig machen. Aber wer will das schon. :-( Ich kann dich gut verstehen, und möchte nicht in deiner Haut stecken.


sophieno

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Mir wäre es das wert. Es geht nämlich hier darum, dass du dich bei diesem Mann mal durchsetzt, ihm Kante zeigst. Er fährt hinter dir her und macht Psycho-Terror. Du aber lässt dir alles bieten, sogar wenn er gegen gerichtliche festgelegte Vereinbarungen verstößt. Ich glaube, das ist ein wichtiger taktischer Fehler, den du da begehst. Er macht, was ER will, und du machst, was ER WILL. Lg sophieno


shinead

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Antwort auf Beitrag von sophieno

Eines nach dem anderen! Notfalls eröffne ein Spendenkonto für die Anwaltskosten! Er spielt seine Macht aus, und Du lässt ihn, weil Du nicht dagegen angehst!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Was haben denn Anwalt und weißer Ring gesagt? Warum musst du Angst haben, er dringt in euer Ferienhaus ein und du machst nichts, wenn er dir den AUfenthalt bewusst nicht verrät? Warum leitest du dann nicht sofort entsprechende SChritte ein??? Die er dir ja dauernd androht, wenn du dich nicht an alles hieltest? Das arme Kind... Wann kommt es denn wieder? Und du denkst doch auch noch, er wäre zu einem erweiterten Suizid fähig, ich verstehe das gerade alles nicht.


joso1

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...er ist gerichtlich dazu verpflichtet dir den Aufenthaltsort mitzuteilen- dass wahrscheinlich nicht ohne Grund! Also ich würde mich auf die Hinterbeine stellen und mein Recht einforderdern- 1. um im tatsächlich die Grenzen aufzuzeigen und 2. um ruhig schlafen zu können, denn das wird sonst nicht das erste und letzte Mal sein!!!! Das passiert dir beim nächstn Urlaub genauso wieder. Wie alt ist dein Kind? liebe Grüße Johanna


franziska1958

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Antwort auf Beitrag von joso1

Bist du DIE Joso, die Ärztin? wie geht es dir? Habe dich schon vermisst!! Schreib mir doch mal pn, wenn du es bist und wie es dir und tochter geht! Franziska


Ralph

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Antwort auf Beitrag von joso1

Hi Johanna, alles klar bei Dir/Euch? By the way... wann geht's mal wieder in die Klimperkiste??? LG Ralph


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Ralph

was Du im Gegenzug natürlich ja nachweislich immer machst, das Kind verweigern. Dies würde ich ihm vorher ankündigen, entweder er gibt die Adresse oder soll er dann eben das Geld fürs Gericht ausgeben. Bitte wehre Dich, sonst wird es eine Never-Ending-Story!!! . Furchtbar. LG fk


Weihnachtsfrau

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Antwort auf Beitrag von joso1

Kind ist ein junges Grundschulkind. Die Mitteilung der Urlaubsadresse wurde von uns Eltern vor Gericht vereinbart und schriftlich festgelegt. Demnächst steht eine Verhandlung vor Gericht an, da werde ich sein Fehlverhalten mit darlegen. Glaube kaum, dass er da positive Resonanz ernten wird. Liebe Grüße!


joso1

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Gute Idee H. muss ab und an mal den kühlen Norden heimsuchen- geplant ist das nächste Mal im Juni- wenn ich Urlaub bekomme könnten wir uns wieder mal treffen? liebe Grüße Johanna


joso1

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Ja das würde ich zumindest machen- den Aufenthaltsort nicht rauszurücken- das geht wirklich gar nicht. lG J


trisha0570

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Tut mir leid, aber ich kann mir das gerade gar nicht so richtig vorstellen. Der Vater muss doch das Kind abgeholt haben? Hast du ihn denn dann nicht gefragt, wo sie hinfahren? Ich hätte das Kind nicht rausgegeben, wenn er mir diese Antwort verweigert hätte. Und da er gerichtlich dazu verpflichtet ist, hat er da auch keinerlei Handhabe gegen dich.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Hau drauf und wehr dich endlich richtig. Egal wie die Verhandlung demnächst ausgeht, würde ich ihn jedes Mal vor den Kadi zerren, wenn er seine eigenen Regeln nicht einhält. Der Anwalt gibt dir bestimmt Mengenrabatt. Du könntest auch eine Erfolgsprämie mit dem Anwalt ausmachen: du berichtest wann der KV den Aufenthaltsort nicht bekannt gibt und der Anwalt darf dann das Zwangsgeld behalten, wenn er kostenlos für dich arbeitet.