suchepotentenmannfürsleben
Arbeitgeber in katholischer Trägerschaft möglich? Hätte man mit Konsequenzen zu rechnen, würde das niemanden interessieren? Ein bekanntes lesbisches Paar wünscht sich ein Baby, der Wunsch wird schon angegangen und es könnte bald so weit sein, dass es eine freudige Nachricht gibt und eine von beiden schwanger ist. Beide arbeiten bei einem katholischen Arbeitgeber mit viel Publikumsverkehr und zahlreichen Angestellten (große Einrichtung) und stehen praktisch schon in gewisser Art und Weise in der Öffentlichkeit. Bisher ist die lesbische Beziehung schon ein Thema, aber in kleineren Kreisen. Beim gemeinsamen Baby wird das aber sicher großes Thema werden. Das Thema Baby wird deshalb sicher auch zu sehr großen internen Gesprächen und Diskussionen unter den (allen!) Mitarbeitern führen und in diesem Zug auch in die höheren Abteilungen getragen werden. So viel ist (auch dem Paar) sicher. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nicht ungünstig für die beiden ist und habe dazu geraten, dass die eine ein jetzt bestehendes Jobangebot (das war jetzt eigentliches Thema zur Diskussion, und das Jobangebot wäre auch aus anderen Gründen gut) annimmt. Damit würde man zumindest erreichen, dass nicht mehr beide in der gleichen Einrichtung arbeiten, was den Informationsfluss minimieren würde, weil der Blickwinkel dann nur auf eine der beiden gerichtet ist. Man wäre halt nicht so sehr auf dem Präsentiertablett. Ich würde gern Eure Meinungen hören (allerdings nicht dazu, ob ein lesbisches Paar ein Baby bekommen darf, das soll jetzt NICHT Thema sein. DA sehe ICH nun keine Probleme.) Danke und LG S
Da die kath. Kirche noch immer ein Problem mit gleichgeschlechtlicher Liebe und Scheidungen hat wird wahrscheinlich (sobald der Bischof Wind von der Sache bekommt) irgendetwas ins Haus flattern... Ob das dann vor einem Arbeitsgericht bestand hat? Wahrscheinlich eher nicht... Bei den Protestanten kein Problem. Die Nachbargemeinde hat eine lesbische Pfarrerin mit schwangerer Lebensgefährtin... Die beiden brauchen mit dem Arbeitgeber auf jeden Fall viele Daumen! Gruß Corinna
weiss der arbeitgeber von dieser beziehung??
nicht nur die entsprechenden "chefs" könnten (ich betone... KÖNNTEN) damit ein problem haben. eher die kolleginnen/kollegen und die "kundschaft". sollte man nicht vergessen.
hm, wenn es den beiden ein herzenswunsch ist, dann sollen sie doch ohne rücksicht auf verluste ihr baby bekommen. mir wären die konsequenzen in diesem falle egal, zur not sollen sie den arbeitgeber wechseln.
Da die Kirchen sogenannte Tendenzbetriebe sind, ist allein aufgrund der homosexuellen Beziehung ein Kündigung nicht ausgeschlossen und hätte sogar vorm Arbeitsgericht bestand.
Solch ein Kündigungsgrund hätte sogar vorm Arbeitsgericht eine "Chance" auf Erfolg? Das schockiert mich gerade. Wollte ich doch soeben dazu raten, bei den Überlegungen bezüglich des Jobwechsels die im jetzigen Betrieb evetuell entsehenden "Baby-Probleme" aussen vor zu lassen, WEIL sie eben nach meinem Empfinden schlichtweg beruflich keinen Grund spielen DÜRFTEN! Natürlich könnte es dann sein, dass man einfach andere Gründe findet, um eine von beiden (oder beide) Frauen loszuwerden. Auf der anderen Seite: Wenn die eine jetzt den neuen Job annimmt, geht sie damit auch ein neues Risiko ein: der neue Job kann sich - aus welchen Gründen auch immer - als Flop herausstellen. Zudem würde sie die befürchteten Probleme im alten Betrieb damit vielleicht gar nicht in dem Ausmaß verhindern können, wie es gedacht war, weil es dem AG schlichtweg schon "zuviel" ist, auch nur EINE lesbische Frau mit Baby zu beschäftigen! Denn bekannt wird das Ganze sowieso, ob sich nun eine von Beiden verabschiedet oder nicht.... *seufz*...Ich weiß es nicht. Ich würde wohl dazu tendieren, ausschließlich eine berufliche Entscheidung zu treffen, bei der die erwarteten Probleme aufgrund des Nachwuchses nicht mit berücksichtigt werden..... Aber ob ich damit richtig liege....???? Wie wäre übrigens ein offensiver Umgang? Weiß der AG Bescheid? Könnte man eventuell darüber offen reden, wenn die Beziehung doch sowieso bereits bekannt ist? LG
Hallo, rein rechtlich darf der Arbeitgeber (Kirche) dann wohl kündigen - unterschreibt auch jeder Beschäftigte im Arbeitsvertrag. Ist genauso wie mit geschieden und wiederverheiratet. Ich denke jeder Arbeitnehmer der Kirche kennt das, und ist sich dessen auch bewusst. ICH würde meine Lebensplanung sicher nicht danach richten, aber das sagt sich auch immer leichter, wenn man auf den Job nicht angewiesen ist. Lg Dhana
Hallo Ja, man unterschreibt im Vertrag das man sich an die kath. Gesetze hält. Zusammen leben mit einen Mann ohne das man verheiratet ist reicht aus. Schwangere die nicht verheiratet sind werden oft schwanger entlassen oder nach der Elternzeit nicht mehr genommen. So wird es wohl da auch sein. Wichtig wäre es ob der Arbeitgeber schon was von ihrer Beziehung weiss, leben sei öffentlich schon als Paar? Kommt auch immer auf die Diözese an. Toi toi to Hab auch zwei Freundinnen gläubige Christen, beide waren bei der Kath. Kirche angestellt. Eine hat jetzt eine andere Stelle gesucht. LG
...aber ich glaube, ich würde sogar eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen, um besser über die eventuellen Risiken aufgeklärt zu sein. DANN kann ich sie nämlich auch einkalkulieren, was die Frage "Jobwechsel ja oder nein" betrifft.
dass Schwangere entlassen werden zu behaupten finde ich dreist! Es gibt sicherlich negative Beispiele....allerdings ist es NICHT die REgel...um das mal klarzustellen.
Die schwangere Partnerin ist sicherlich vorerst durch das MuSchG geschützt, das allerdings auch Kündigungen in besonderen Fällen zulässt, hier muss aber eine Aufsichtsbehöre (wer auch immer das ist) um Genehmigung gebeten werden und das geht nur mit stichhaltiger Begründung. Bei der anderen Partnerin kann ich mir schon vorstellen, dass es Probleme geben könnte. In Deutschland gibt es keinen Schutz der sexuellen Orientierung durch das Grundgesetz, also kann sich eine katholische Kirche diesbezüglich ihre eigenen Regeln machen. Ich würde mich rechtlich beraten lassen, um im Notfall auf alle Eventualitäten eingerichtet zu sein. Sicherlich kann man auch klagen, aber ich würde niemals auf Wiedereinstellung klagen, denn das wäre ein Spießrutenlauf.
Kleines Beispiel aus meinem Umfeld: Mein Vater - geschiedener Mann - wollte mit seiner Freundin - Lehrerin an einer katholischen Privatschule - zusammenziehen. Als die Schule davon Wind bekam, gab einen riesengroßen Aufstand. Geschieden UND ohne Trauschein unter einem Dach? Das hätte die Kündigung für meine heutige Stiefmutter bedeutet. So haben sie das Zusammenleben zunächst sehr gemein gehalten, dann aber doch geheiratet. Zwar nicht nur aus diesen Gründen, aber ein spielte schon eine große Rolle bei der Entscheidung. Dass sie einen geschiedenen Mann geheiratet hat, ist noch immer Thema, zumal dieser schon Kinder hatte und sie auch noch gemeinsame Kinder bekamen. Tja, die Katholiken... terkey
arbeitet man in einer kath. Gemeinschaft wo auch immer wird man sich an die spielregeln halten müssen oder kündigen bevor man gekündigt wird.
wenn eine von beiden ein gutes jobangebot hat, würde ich immer zum wechsel raten, denn beide bei einem arbeitgebern finde ich- unabhängig von hetero oder homo - nicht so günstig
Habe den Rest nicht gelesen - aber folgendes: Schwangere haben nun mal Kündigungsschutz - egal aus welchen Gründen auch immer von daher wäre es Sinnvoll die Nichtschwangere würde den neuen Job anfangen - dann hat sie sich eingearbeitet wenn der Nachwuchs kommt und mit Beginn der Schwangerschaft steht die andere ja dann unter Kündigungsschutz - auch in kathl Einrichtungen. Ob es wirklich so große Wellen schlägt - oder haben sie es auch im Puplikumsverkehr öffentlich gemacht dass sie ein lesbisches Paar sind??? ansonsten ist es doch dem Kunden völlig egal aus welchem Grund eine schwangere Frau vor ihm stet. Und wenn es nur unter den Mitarbeitern ein Gespräch ist würde ich es dabei belassen mit dem Chef zu sprechen wie er das sieht und die Gespräche Gespräche sein lassen. Gruß Birgit